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Geschrieben von Krümeline am 04.01.2013, 14:09 Uhr

@Akira

wenn du sozialleistung beziehst, dann mußt du einen betreuungsplatz haben.sonst fällt diese leistung weg da du dem arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung stehst. was sollen denn alleinerziehende machen? hungern? keine betreuung fürs kind= keine leistung! keine betreuung= nicht vermittelbar= keine leistung!

 
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