Geschrieben von Halluzinelle von Tichy am 05.12.2013, 10:39 Uhr |
Arbeitsvertrag
Wenn sie was Schriftliches hat, ist es zumindest einklagbar. Mündliche Versprechen sind schwer durchzusetzen.
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- Arbeitsvertrag - Tanja2255 05.12.13, 8:57
- Re: Arbeitsvertrag - Halluzinelle von Tichy 05.12.13, 10:39
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