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Geschrieben von chris35 am 02.10.2009, 13:58 Uhr

Autokindersitz

habe auch die auskunft erhalten, dass der kopf bis oberes ende vom ohr herausschauen darf. ist wohl ungefähr gleich wie augenhöhe. (gleich wie bei den erwachsenen mit der kopfstütze auch diese regelung gilt.)

 
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