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Geschrieben von Sille74 am 01.09.2015, 23:56 Uhr

Da blutet das Mama Herz :-(

Nein, das wäre ja nochmal schoener, wenn im KH die Aerzte und nicht die Eltern ueber Belange des Kindes zu entscheiden haetten. Die Fuersorge fuer ein Kind, auch in Belangen der Gesundheit, auch in einem KH, obliegt immer den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten. Wenn die Aerzte der Meinung sind, dass die Sorgeberechtigten voellig dem Kondswohl entgegen handeln, haben sie dich an das Familiengericht zu wenden. Wenn es so wäre, wie Du sagst, wäre es ja niemals zu diesen spektakulaeren Faellen gekommen, wo ein Gericht ueber eine dringend anstehende Bluttransfusion bei einem Kind zu entscheiden hatte, die von den Eltern (Zeugen Jehovas) abgelehnt worden war.

Das mag ja so sein, dass ueber den Verbleib des Zigangs die Schwester intern nicht entscheiden darf, aber da haette eine KURZE Ruecksprache mit einem Arzt genuegt.

 
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