Geschrieben von alsame am 16.06.2009, 22:13 Uhr |
Elternbeitrag
Völlig egal ob verheiratet oder nicht sobald beide Elternteile in einem Haushalt leben wird das Gesamtbrutto von beiden als Grundlage genommen. Da eure Bekannte das alleinige Sorgerecht hat wird nur ihr Brutto berechnet. Und bei uns ist es so das die Alleinerziehenden den Unterhalt auch noch mit angeben müssen. Und ich mutmaße einfach mal das ihr Brutto+Unterhalt rein rechnerisch weniger ist wie euer Gesamtbrutto.
alsame
- Elternbeitrag - jenny79 16.06.09, 20:29
- Re: Elternbeitrag - alsame 16.06.09, 22:13
- Re: Elternbeitrag - saarbaby 17.06.09, 15:34