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Geschrieben von speedy am 23.07.2008, 10:06 Uhr

Frage U7 & U7 a

Hi,
die U7 ist Pflicht, die U7a (noch) nicht, nur die Kassen müssen sie seit dem 1.7. bezahlen. Die U7a wurde zwischen die U7 und die U8 geschoben, weil da ja 2 Jahre keine Untersuchung stattfindet.

Was im Rahmen der U7 überprüft wird, ist nur im medizinischen Bereich einheitlich, die anderen Merkmale kann jeder Arzt überprüfen, wie er es für angemessen hält (Motorik, Sprechen, Essverhalten...). Wenn der Arzt merkt, dass das Kind scheu ist oder Angst hat, wird er die Merkmale nur bei den Eltern abfragen.

Sohnemann hat sich damals nur untersuchen lassen, weil er sich vor den Praxis-PC setzen und die Tastatur malträtieren durfte (bei uns darf er nicht an den PC)... dann ging aber alles ganz problemlos.

Gruß, Speedy

 
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