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Geschrieben von Heike-SU am 25.02.2009, 12:37 Uhr

Grundbucheintrag wer kennt ich aus ???

Hallo,
soweit ich es weis:
Wenn ihr keinen Ehevertrag mit Gütertrennung habt, dann gilt nach der Heirat die Zugewinngemeinschaft. D.h.: Der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Heirat wird geschätzt, dann der heutige Wert. Die Differenz ist der "Zugewinn", von dem Dir die Hälfte zusteht.

Wie das mit dem Bleiberecht usw. aussieht, habe ich keine Ahnung. Ein Anwalt für Scheidungsrecht müsste Dir aber erschöpfend Auskunft geben können.
Wenn möglich, sollte der Grundbucheintrag geändert werden....
LG
Heike

 
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