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Geschrieben von niklas2006 am 26.05.2009, 14:53 Uhr

Kinderbetreuungskosten/Steuer

Ma kann pro Jahr für jedes Kind zwei Drittel aller Betreuungskosten bis maximal 4.000 Euro steuerlich geltend machen.
Bsp.: Die Kindergartenkosten betragen jährlich 2.400 Euro. 2/3 der Kosten, also 1.600 Euro kann man nun bei der Steuer als "Werbungskosten" deklarieren. Haben die Eltern (beide berufstätig) einen Steuersatz von 25 Prozent, zahlen sie somit für die 1600 Euro (die 2/3 von den 2400 Euro) keine Steuern, sparen also 400 Euro (Steuersatz 25%, bzw. 25% von 1600 Euro) an Steuerzahlungen in diesem Jahr.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt nur einen bestimmten Prozentsatz zurück.

 
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