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Geschrieben von Reni+Lena am 14.09.2009, 17:16 Uhr

Noch etwas, Stichwort: "gut geraten"...

In dem Ursprungsposting ging es um eine Mutter, die ihrem Kind auf der Straße den Hintern verhauen hat.
genau..nicht mehr und nicht weniger.
Kein mensch weiß, wie es zu dieser Situation kommen konnte und wie sich die sache abgespielt hat.
ich habe darauf lediglich gesagt, dass ich meinem Kind auch schon mal den Hintern verhauen habe, weil es sich bockig von der hand losgerissen hat und auf die Straße rennen wollte.
Hier das Jugendamt zu informieren finde ich schlichtweg lächerlich.
Was soll das Amt denn da machen? der "prügelnden Mutter" das Kind wegnehmen...das ist ja wohl lächerlich.
Wie soll das Jugendamt bitte überprüfen ob die Mutter das Kind regelmäßig dengelt, oder ob ihr in einer Extremsituation die nerven durchgegangen sind.
Hier schreit die Mehrzahl: boah..der gehört das Kind weggenommen etc.
Und genau das ist es was mich ärgert und zu dieser Ellenlangen Diskussion führt.
Die seelischen Schäden, die ein Kind erleiden würde, wenn man es von seiner mutter wegreißt, weil jemand aus 100 meter Entfernung gesehen hat, wie ihm der hintern verhauen wurde, stehen ja wohl in keinem verhältnis zu der Situation. Aber soweit denkt hier niemand. da wird nur gebrüllt....Jugendamt!!!!!
Im Allerschlimmsten Fall hat die Mutter hysterisch auf eine Wespe eingeschlagen die das Kind stechen wollte und hier wird so ein hype ausgelöst.
keiner denkt hier an die konsequenzen die so ein Anruf bringt.
Nachprüfen kann es sowieso keiner was die mutter zu hause hinter Schloss und Riegel macht wenn das jugendamt weg ist..da kann die sonstwas erzählen..
Insofern...ist es absolut sinnlos und würde im Schlimmsten fall bedeuten, dass einer mutter ungerechtfertigt das Kind weggenommen wird.

Lg reni

 
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