Geschrieben von dhana am 07.07.2009, 11:47 Uhr |
Sonderurlaub bei Geburt für den Vater
Hallo,
bei meinem Mann (arbeitet im öffentlichen Dienst) hat der Arbeitgeber auch ziemlich gezickt - obwohl wir noch 2 Kinder unter 6 Jahren zuhause hatten.
Die Kostenübernahme von der Krankenkasse gab es nur, solange ich selber im Krankenhaus lag.
Mehr wollten die dann nicht übernehmen, ob wohl ich ambulant wieder nach Hause bin.
Bei uns war es dann die Hebamme, die die "Krankschreibung und Pflegebedarf" rausgeschrieben hat, damit musste die Krankenkasse dann die Lohnausfallkosten (zu 80? %) übernehmen.
Sonderurlaub gab es offziell einen Tag zur Geburt (im öffentlichen Dienst) aber der konnte erst nach der Geburt beantragt werden - sehr sinnig, wenn man jemand braucht, weil die Wehen losgehen. Der Sonderurlaub wird im Tarifvertrag geregelt - ist also für jede Branche eigen.
Wenn du einen eigene Hebamme hast, rede mit der mal darüber - die kennen nicht nur die Rechtslage sehr gut, die wissen auch noch um die Probleme und haben oft Hilfen, an die man so gar nicht denkt.
Grüße Dhana
- Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - dac 06.07.09, 19:54
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - anjos 06.07.09, 20:54
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - Nase 07.07.09, 8:04
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - dhana 07.07.09, 11:47
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - Nase 07.07.09, 8:04
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - anjos 06.07.09, 20:54
*freu**freu**freu** ...
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