Geschrieben von Alias70 am 23.11.2011, 9:04 Uhr |
Was würdet Ihr Eurem Arbeitgeber schreiben bzw. vorschlagen?
Hallo,
wer kann mir einen Tip geben und zwar: Das 3. Elternjahr endet am 13. Jan. 2012. Mein Arbeitgeber hat mich vor Bekanntgabe meinerseits meiner Schwangerschaft selbst gekündigt,d.h. er will mich eh loswerden. Ich willl auf keinen Fall zurück, da mein Chef ein Arsch ist; bewerbe mich auch schon seit einiger Zeit woanders, hat aber noch nicht geklappt mit einer anderen Arbeitsstelle. Wie kann ich mich jetzt bei meinem jetzigen Arbeitgeber melden, ohne dass ich vielleicht eine Sperrzeit bekomme von der Agentur für Arbeit? Ich will auf jeden Fall aus diesem Betrieb zum 13. Januar 2012 raus! Ich bin ja in der Elternzeit (leider in diesem Fall) unkündbar...Und ich kann auf keinen Fall am 13. Januar auf seiner Matte erscheinen, das ist für mich psychisch nicht möglich! Schön wäre es einfach, sofort ALG I zu bekommen.. Freue mich auf Feeback, Gruß, A.
Re: Aufhebungsvertrag
Antwort von 2x+1Wunder am 23.11.2011, 9:40 Uhr
Also, es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Du kündigst selber, dann bekommst du aber eine Sperrzeit.
2. Du setzt darauf, dass dein Arbeitgeber dir gleich wieder kündigt. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hatte er das ja schon, konnte es aber nicht "verwirklichen" weil du zu dem Zeitpunkt schon schwanger warst.
3. Du handelst mit ihm einen Aufhebungsvertrag aus - dann hast du soweit ich weiß keine Sperrzeit. Wie genau das geht, weiß ich leider nicht. Ich weiß bloß, dass es bei einer Freundin so ging.
LG 2x+1Wunder
Re: Aufhebungsvertrag
Antwort von Susi0103 am 23.11.2011, 9:48 Uhr
Ja, diese Möglichkeiten gibts.
Zu 2. würde ich den Chef eventuell sagen, dass Du nicht zurück willst und ob er Dich nicht während der Kündigungsfrist freistellen kann.
Zu 3. oft gibts nach Aufhebungsverträgen auch eine Sperrfrist.
"Viele Arbeitnehmer wählen dennoch, wenn Ihnen eine Kündigung droht, lieber einen Aufhebungsvertrag, sofern ihnen eine solcher angeboten wird, weil er bei zukünftigen Bewerbungen einen besseren Eindruck hinterlässt.
Dies stellt mit Blick auf eine drohende Sperrfrist auch kein Problem dar. Die Kündigung, die ansonsten ausgesprochen würde, müsste allerdings unverschuldet und rechtmäßig sein. Dann entfällt auch die Sperrfrist. Objektiv rechtmäßig ist die Kündigung aber nur dann, wenn sie auch für einen unbeteiligten Betrachter nachvollziehbar ist. Es reicht nicht aus, dass der betroffene Arbeitnehmer selbst die in Aussicht gestellte Kündigung für rechtmäßig hält.
Deshalb empfiehlt sich vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages unbedingt eine rechtliche Beratung des Mitarbeiters, denn der Spielraum zur Vermeidung von Sperrzeiten bleibt auch nach der neuen Rechtsprechung weit."
Quelle: http://www.management-praxis.de/personal/kundigung/die-wahrheit-uber-aufhebungsvertraege-und-sperrfristen-beim-arbeitslosengeld
Leider bleibt wohl nur, mit Chef zu reden und darauf zu hoffen, dass er Dein Gesicht genauso wenig sehen will, wie Du seines.
Lg
Bei Aufhebungsvertrag gibt es auch eine Sperrzeit
Antwort von AADanielaAA am 23.11.2011, 13:45 Uhr
Also ich würde dir raten, dich vom AG kündigen zu lassen, damit bist du auf der sicheren Seite. Wenn ihr einen Aufhebungsvertrag vereinbart, bekommst du trotzdem eine Sperrzeit von 3 Monaten. Das war bei mir ebefalls so.
LG Daniela
Selber gekündigt und KEINE Sperrzeit bekommen
Antwort von niklas2006 am 24.11.2011, 0:33 Uhr
Hallo,
ich habe selber gekündigt und KEINE Sperrzeit bekommen! Das entscheidende dabei sind die Gründe, weshalb man gekündigt hat. Bei mir waren es die Arbeitszeiten, die sich so entwickelt hatten, dass sie mit der Kinderbetreuung nicht mehr realisierbar waren. Ein anderer Grund wäre beispielsweise Mobbing etc.. Ich würde VORHER einen Termin mit der Arbeitsagentur vereinbaren und mich dort beraten lassen.
Alternativ wäre es natürlich am leichtesten, dich kündigen zu lassen, Beim Aufhebungsvertrag dagegen wäre es interessant, ob du eine Abfindung bekommen würdest.
Re: Selber gekündigt und KEINE Sperrzeit bekommen
Antwort von jolina25 am 24.11.2011, 10:38 Uhr
Hallo,
ich habe auch schon mal einen Aufhebungsvertrag gemacht und keine Sperrzeit bekommen.
Allerdings musst du dann beim Amt vorsprechen, warum und wieso du dem zugestimmt hast. Aufschreiben musste ich es auch nochmal!
Bei mir war es damals wegen einem Umzug in einer andere Stadt. Konnte es aber auch damit begründen, das beim alten Arbeitgeber die Arbeitszeiten nicht mit der Kinderbetreuung vereinbar waren! Das hab ich auch schon oft gelesen, wenn du das mit als Grund angibts, können die dich denke ich nicht sperren....
Alle Gute
S.
Re: Bei Aufhebungsvertrag gibt es auch eine Sperrzeit
Antwort von Ingi74 am 25.11.2011, 11:03 Uhr
War bei mir nicht so!
Mein RA riet nämlich dazu, eine KLausel einzufügen, dass die Kündigung ansonsten betriebsbedingt nicht vermeidbar wäre. Dann ging es ohne Sperrfrist.
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