Geschrieben von RoteZora am 07.09.2009, 21:51 Uhr |
selbstgemachtes verkaufen?
hallo zusammen,
kennt sich hier vielleicht wer aus, was ich so an selbstgemachten sachen (marmeladen, liköre, kräuteressige und -öle, badesalze usw.) verkaufen darf und welche auflagen es da gibt? sicher muss man diese sachen auch deklarieren (inhaltsstoffe etc.)?
ich würde mich echt über tipps oder links freuen!
vielen dank schonmal vorab.
lg Andrea.
Re: selbstgemachtes verkaufen?
Antwort von Smudo am 07.09.2009, 22:02 Uhr
also ich denke mal in jedemfall muß drauf
inhaltsstoffe genau nach reihenfolge
allergene
hersteller
MHD
..mehr fällt mir auch gerade net ein
lg
Re: selbstgemachtes verkaufen?
Antwort von Himbaer am 08.09.2009, 9:42 Uhr
Hallo,
du solltest dich da ganz genau an offizieller Stelle erkundigen.
Von meiner Schwester weiß ich, dass sie ihre Seifen eben nicht verkauft weil die Auflagen abartig sind und von Otto Normal menschen kaum leistbar sind.
Und bei Lebensmitteln wirds noch heftiger, du darfst ja nicht mal Hundekekse einfach so offiziell verkaufen, ohne Gesundheitsamt.
LG
Gesundheitsamt
Antwort von Beatrix in Canada am 08.09.2009, 16:39 Uhr
Erkundige dich mal beim Gesundheitsamt. Die Etikettierung ist da eher das am leichtesten zu loesende Problem. Hier sind die Auflagen fuer die Zubereitung ziemlich streng, so dass man im Prinzip die Sachen nur in einer kommerziellen Kueche nicht in der heimischen zubereiten kann. Die Leute, die hier sowas als Nebenerwerb legal machen, mieten meist in einer Institution wie VHS oder Familienbildungsstaette ein- oder zweimal die Woche die dortige Kueche.
Gruss aus Calgary, Canada
Beatrix
Re: selbstgemachtes verkaufen?
Antwort von nagchampa am 08.09.2009, 18:05 Uhr
Bei uns auf dem Wochenmarkt stehen öfter Menschen, die Marmeladen und Liköre aus eigener heimischen Hobby-Kleinproduktion verkaufen. Da die zu verkaufende Ware verschlossen und haltbar ist, nichts verderben kann, und es sich um kleine, zeitlich begrenzte Verkäufe handelt ist nichts offizielles vom Gesundheitsamt notwendig. Die zahlen nur ihre normale Standgebür.
Anders sieht es bei uns aus, wenn du unverschlossene Ware (von Käse bis Mittagessen) und gewerblich verkaufst. Dann benötigt man bei uns auf dem Markt ein Waschbecken bzw, wenn man gastronomisch sich betätigt noch diverse gessundheitsamtliche Auflagen.
Bei uns ist bei Marmeladen & co auf dem Wochenmarkt nur die normalen handelsüblichen Vorschriften wie Beschriftung, Inhalsstoffe, MDH wichtig.
Diese Informationen hab ich von einem Standbetreiber vom Wochenmarkt, der auch seine eigenen Essige, Marmeladen usw ab und an vertreibt.
Übrigens kann sich jeder mit Kirschen, Pflaumen, Äpfel und so was bei uns auf den Wochenmarkt stellen und diese verkaufen. Das geht auch ohne irgendwelche Auflagen oder Voranmeldungen.
Wie es allerdings ist, wenn du überregional verkaufst weiß ich nicht. Bei e**y hab ich auch schon Marmeladen aus eigener heimischen Kleinproduktion (also nicht gewerblich) gesehen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass für eine so geringe Warenmenge das Gesundheitsamt vor der Türe steht oder man für viel Geld gesundheitsamtliche Bestätigungen benötigt. Wie gesagt, Marmeladen sind verschlossen, Likör ebenfalls. Das ist was anderes als die Zubereitung roher, leicht verderblicher Lebensmittel.
Aber Nachfragen beim Amt kannst du dennoch.
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