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Geschrieben von Garnele08 am 06.03.2021, 17:30 Uhr

Danke.

Hallo Martina,
wenn er zu seiner Ex-Frau zurück gegangen ist, hat er eine Lebensgefährtin und Du bist theoretisch gesehen nicht unterhaltspflichtig gegen ihn. Einen Ehevertrag kann man bei Notar auch jetzt noch machen, der Gütertrennung beinhaltet. Allerdings muss er da zustimmen. Der Ehevertrag muss nicht zwingend bei der Heirat gemacht werden.
Ich wünsche Dir und Deinen Mädels alles Gute.
Aufstehen, Krone richten und weiter laufen!
LG

 
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