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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 20.08.2015, 11:28 Uhr

Das geht in dem Fall wahrscheinlich nach hinten los

Der Mann WILL ja gar nicht, daß sie arbeitet - sie möchte aber gerne.

In meinen Augen gilt für die Kinderbetreuung: You get what you pay for. Man nehme entweder einen bezahlten Dienstleister - dem kann man (im Rahmen seiner Möglichkeiten) Anweisungen geben. Oder man nimmt den kostenlosen Verwandten-Service - dann muß man halt damit leben, daß das kein bezahlter und damit weisungsgebundener Dienstleister ist.

Und wenn mein Mann mir vorgeschrieben hätte, daß ich die Betreuung unserer gemeinsamen Kinder gefälligst nicht zu delegieren hätte, dann hätte ich ihn schon früher hochkant rausgekegelt. Ich möchte das Geschrei sehen, wenn der Mann ihr verbietet, das Kind bei ihrer Mutter zu parken, wenn sie zum Frisör geht.

Um mal eine Parallele zu ziehen: Wenn sie getrennt wären, dann könnte sie auch nicht bestimmen, ob der KV während seiner Umgangszeit die Betreuung delegieren darf oder nicht (und an wen) - genauso wie es umgekehrt ihm auch nicht zustände (und zusteht!), ihr da Vorschriften zu machen.

Was m.E. der Grundfehler ist (und was ich nienienie gemacht hätte): Ins Haus der Schwiegers zu ziehen und dann hoffen, daß die Schwiegers so ticken wie man selber. Entweder man lebt damit, daß die Dinge anders machen als man selber - oder man zieht da nicht hin (und verläßt sich erst recht nicht auf die kostenlose Kinderbetreuung). Wo die individuelle Toleranzgrenze liegt zwischen "ich lebe damit, daß die das anders machen" und "damit kann ich nicht leben" - das muß man selber entscheiden und die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Idealerweise BEVOR man in den netten und billigen Anbau bei Schwiegers zieht.

 
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