von Nurit am 10.07.2011, 9:09 Uhr |
Das wird die ARGE nur begrenzt sagen können
Ich habe mich auch mi 3 KIndern scheiden lassen und bin schlicht und einfach arbeiten gegangen. Meinen Ex habe ich vor die Wahl gestellt: entweder hilfst Du mir indem Du jeden Tag unsere jüngste Tochter aus der Krippe abholst oder ich kann nicht arbeiten und verklage Dich auf nachehelichen Unterhalt...So hat es geklappt und ich wieder Vollzeit gearbeitet ohne das unsere kleine Tochter bis Ultimo fremdbetreut wurde und mit Gehalt, Kindesunterhalt und Kindergeld bin ich super hingekommen.
Du müsstest aber auch noch nicht arbeiten, weil Euer jüngstes KInd unter 3 ist und er muss Dir sowieso im ersten Trennungsjahr neben dem KIndesunterhalt Unterhalt zahlen.
Danach sieht die Rechtsprechung etwas anders aus; dann hast Du zumindest eine teilweise Erwerbsobliegenheit.
Geld von der ARGE sollte nur eine Notlösung sein.
- Scheidung trotz Kinder? - Geli81 09.07.11, 23:42
- Re: Scheidung trotz Kinder? - Pedilein 09.07.11, 23:57
- @pedilein - Geli81 10.07.11, 1:09
- Re: @pedilein - Rayden 10.07.11, 1:54
- Das wird die ARGE nur begrenzt sagen können - Strudelteigteilchen 10.07.11, 3:40
- Re: Das wird die ARGE nur begrenzt sagen können - Nurit 10.07.11, 9:09
- Das wird die ARGE nur begrenzt sagen können - Strudelteigteilchen 10.07.11, 3:40
- Re: @pedilein - Rayden 10.07.11, 1:54
- @pedilein - Geli81 10.07.11, 1:09
- Re: Scheidung trotz Kinder? - mimaluan 10.07.11, 12:32
- Re: Scheidung WEGEN Kinder ? - SkyWalker81 10.07.11, 15:50
- Re: Scheidung trotz Kinder? - Pedilein 09.07.11, 23:57