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Geschrieben von glückskugel am 01.12.2009, 8:05 Uhr

die ersten Wege

1. Zum Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen. Dafür musst Du Einkommensnachweise vorlegen und Deine Situation schildern. Mit dem Schein kannst Du dann zum Anwalt und wirst fast kostenlos (10 Euro Eigenanteil) beraten. Ein Anwalt für Familienrecht kann Dir dann auch alle weiteren Anlaufstellen nennen. Eventuell kann er auch erreichen, dass Du in der Wohnung bleiben kannst und Dein Mann ausziehen muss. Das muss man individuell sehen.

2. Zur ARGE um das Einkommen vorläufig abzuklären. Dort bekommst Du einen Berater. Momentan wirst Du nicht verpflichtet sein, zu arbeiten. Aber vielleicht kannst Du ja eventuell schon mal eine Weiterbildung etc. machen. Auch das muss ganz individuell betrachtet werden.

LG,
Stefanie

 
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