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Geschrieben von +emfut+ am 31.10.2007, 23:32 Uhr

Ehevertrag, er erklärt mir folgendes:

Wer spricht denn von leer ausgehen? Sie soll ja einen Anteil bekommen, aber den kleineren.

Also:
Zunächst mal braucht man dafür eigentlich keine Ehevertrag. Das kann man im Grundbuch regeln.
Da Ihr beide Vollzeit arbeitet und Euch gleich viel um das Kind kümmert, also keiner wegen dem Kind arbeitsmäßig zurücksteckt, finde ich es grundsätzlich durchaus okay, daß man das sozusagen anteilsmäßig berechnet. Ob DU es FÜR DICH okay findest, ist Deine Entscheidung. Du mußt nix unterschreiben, was für Dich nicht okay ist.

Bei einem Haus kann man aber auch jeden anteilig ins Grundbuch eintragen lassen. Nehmen wir mal an, das Haus kostet 300.000,- Euro. Dein Freund/Mann hat 50.000,- Euro Eigenkapital, Du hast 25.000,- Euro Eigenkapital. Die restlichen 225.000,- Euro müssen finanziert werden. Von den Raten trägt er wiederum 2/3 und Du 1/3. Dann kann man ihn zu 2/3 und Dich zu 1/3 ins Grundbuch eintragen.

Wenn Ihr verheitratet seid und bleibt, und es bei dem einen Kind bleibt, ist das auch weiterhin kein Problem. Es würde u.U. Sinn machen, dann ein Berliner Testament zu machen oder dem Überlebenden ein Wohnrecht einzuräumen, weil das Kind sonst beim Ableben eines Ehepartners einen Anteil am Haus erwirbt und den Verbliebenen schlimmstenfalls rauswerfen kann.

Im Scheidungsfall muß einer den anderen ausbezahlen. Kann das keiner von Euch, müßt Ihr das Haus verkaufen, Weigert sich einer, gibt es eine Teilungsversteigerung und das kostet richtig gut Kohle. Deswegen wäre es in einem Ehevertrag sinnvoll festzulegen, was mit dem Haus im Falle einer Trennung passiert. Zum Beispiel wäre es möglich, daß derjenige, bei dem das Kind verbleibt, gegen Zahlung einer Miete im Haus bleiben darf, bis das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat. Frage ist, ob das von einem alleine leistbar ist, weil der dann ja neben dem Abtrag noch die Miete zahlen muß.

Wenn Ihr nicht heiratet, wird es noch komplizierter. Da müßt Ihr Euch gut beraten lassen. Dann wäre es u.U. sinnvoll, daß nur einer das Haus kauft. Dann sollte der andere aber auch nicht im Kreditvertrag auftauchen.

Das Ganze ist sehr komplex. Bitte laßt Euch gut beraten.

Ich finde es besser, man macht das jetzt krisensicher (denkt daran, was passiert, wenn Ihr Euch trennt und/oder einer von Euch beiden vor dem anderen stirbt - alles schriftlich festhalten), solange man sich noch gut versteht. Wenn man sich erstmal trennt, wird das auch jeden Fall schwerer. Das heißt NICHT, daß man das Scheitern der Beziehung wünscht oder plant. Es heißt lediglich, daß man eine Menge Konfliktpotential rausnimmt, FALLS es zu einer Trennung kommen sollte. Außerdem ist so eine Beratung und evtl. ein Ehevertrag ja nicht nur für den Trennungsfall. Es geht auch darum, sich gegenseitig abzusichern, falls einer verstirbt.

Gruß,
Elisabeth.

 
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