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Geschrieben von Woelfin90 am 23.08.2014, 21:22 Uhr

Erklärt mir mal jemand, was das mit den Rentenansprüchen auf sich hat?

Rein Interesse halber, hab davon ja null Ahnung. Partner hat bei Scheidung irgendwelche Ansprüche auf die Rente des Anderen? Warum?

 
4 Antworten:

Re: Erklärt mir mal jemand, was das mit den Rentenansprüchen auf sich hat?

Antwort von Silvia3 am 23.08.2014, 21:54 Uhr

Es ist so eine Art Zugewinnausgleich, wie auch beim restlichen Vermögen. Wenn z.B. ein Partner sehr viel verdient hat und somit höhere Rentenansprüche erworben hat, während der andere Partner nur ein geringes Einkommen (z.B. Frau arbeitet in Minijob oder Teilzeit) hat, werden dem geringer verdienenden Partner Rentenpunkte des besser verdienenden Partners übertragen. Das führt dann dazu, dass der geringer verdienende Partner im Alter einen höheren Rentenanspruch hat, als es seinem Einkommen entspricht (und der Staat spart sich dadurch ggf. die sonst fällige Sozialhilfe).

Silvia

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Danke dir!

Antwort von Woelfin90 am 23.08.2014, 22:06 Uhr

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Versorgungsausgleich nennt sich das -- mehr zum Thema Ehevertrag

Antwort von Laufente123 am 24.08.2014, 0:11 Uhr

So weit mir bekannt werden die während der Ehe angesammelten Rentenpunkte über beide Partner summiert und dann geteilt. Und so kann es zu einem Ausgleich von der einen Person zu anderen kommen.

Wenn der Partner selbständig ist, sammelt er/sie meist keine Punkte und somit muss der Partner mit dem Halbtagsjob plötzlich einen Teil seiner Punkte abgeben. Hört sich erst ungerecht an, aber andererseits hat der Selbständige wahrscheinlich/hoffentlich mehr Vermögen angehäuft und muss von dem Zugewinn ja auch die Hälfte abgeben.

Ich bin trotzdem dafür dass JEDER bei der Eheschließung einen eigenen Ehevertrag abschließen sollte. Betonung auf "eigenen" denn ohne "Ehevertrag" kann man gar nicht heiraten. Das ist nämlich der Sinn der Unterschrift beim Standesamt - man unterschreibt einen "Ehevertrag" (Aktuell Zugewinngemeinschaft/Versorgungsausgleich/Unterhaltsansprüche). Witzig dass die meisten beim Autokauf den Vertrag genau lesen, aber nicht bei der Heirat.

Das Besondere ist aber, dass dieser Ehevertrag sich plötzlich ändern kann wenn die Gesetzgebung das will. Und so kann es kommen dass jemand dachter er/sie bekäme nachehelichen Unterhalt aber schwuppsdiewupps hat sich das Gesetz geändert und zum Zeitpunkt der Scheidung sieht die Situation anders aus. Noch ein Grund einen "eigenen" Ehevertrag zu schließen, selbst wenn das eine Kopie der aktuellen Regelung sein sollte.

Liebe Grüße
Laufente

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es ist aber nicht so dass derjenige mit kleinerer Rente jetzt bares bekommt

Antwort von Jeckyll am 24.08.2014, 18:04 Uhr

die "Auszahlung" findet erst dann statt wenn man tatsächlich Rente bekommt. Man bekommt hat evtl einige Rentenpunkte des Ex "gutgeschrieben". Wer genau wie viel Rente während der Ehe erwirtschaftet hat errechnet im Scheidungsfall die Rentenkasse, das dauert aber einige Wochen bis Monate. Ohne Berechnung geht es aber nicht.

Jeckyll

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