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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 03.07.2011, 17:43 Uhr

Ja schon... aber...

In dem Posting ging es ja nun zunächst mal um die Entscheidungsgrundlage und ob sie "gültig" ist oder nicht.

Ob man Photos herumliegen haben muß? Mei, Das Photo LIEGT auf dem Wohnzimmerschrank - es steht nirgendwo präsentiert herum. Muß man das? Nein. Aber ist es ein Drama? Auch nicht.

Hier stehen - mit Rahmen und "präsentiert" - Bilder von meinem Ex-Mann herum. Er ist Teil meiner Vergangenheit. Wenn ich die Photos verbrenne ist er das immer noch.

 
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