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Geschrieben von Astrid am 09.10.2013, 12:16 Uhr

Mitgehen!

Hallo,

eine Therapie oder ausführliche Schuldnerberatung sind für Deine Schwester offenbar zu hohe seelische Hürden. Sie findet es unbequem und peinlich, dorthin zu gehen. Daran hat all Euer Reden nichts ändern können. Ich finde es deshalb jetzt ganz wichtig, dass jemand mit ihr zusammen zu diesen Terminen geht. Wenn sie abwiegelt, sage ihr klar, dass sie in der Psychiatrie landen wird, wenn sie jetzt nicht aufwacht (denn das wird sie, weil irgendein Richter die Geduld verlieren und das anordnen wird!).

Mach' dann für sie Termine bei einer Schuldnerberatung UND bei einem Psychotherapeuten aus und begleite sie während der ersten Sitzungen. So muss sie sich nicht schämen, keine Angst haben und nicht allein dort hingehen. Du könntest Dich dabei mit Deiner Mutter abwechseln, auch sie kann anfangs mitgehen.

Den Kontakt abzubrechen, halte ich für grundfalsch. Es ist gut, dass Du das nicht tun möchtest. Das würde die Symptomatik sonst eher noch verschlimmern. Deine Schwester braucht ja Hilfe, nicht Verurteilung. Sie ist krank, nicht böse. Aber sie braucht auch ein bissel sanften Zwang, sonst wird das nix. Besteht also am besten als ganze Familie liebevoll, aber geschlossen und sehr nachdrücklich darauf, dass sie sich helfen lässt und dass ihr dabei anfangs auch mitkommt. Besprich das auch mit Deiner Mutter - hier könnt Ihr nur als Familie geschlossen helfen und den nötigen Nachdruck aufbringen!

Der familiäre Druck muss für Deine Schwester so ungemütlich werden, die Angst vor Einweisung in die Psychiatrie so real, dass sie es schafft, die inneren Hürden zu überwinden. Sage ihr ruhig auch, dass Du den sozialpsychiatrischen Dienst kontaktierst, wenn sie sich weiterhin weigert, eine Therapie zu machen. Denn Du wirst von ihr konkret, direkt und schon mehrfach geschädigt, so dass auch Du dafür sorgen kannst, dass sich Fachleute Deiner Schwester zwangsweise annehmen. Das will sie garantiert nicht! Ein bisschen fies darfst Du sein, damit sie sich nicht weiterhin bequem in ihrer Passivität einrichtet.

LG

 
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