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Geschrieben von Mijou am 18.09.2013, 12:01 Uhr

Naja...

Meistens ist es aber immer noch so, dass der Mann mehr verdient als die Frau. Deswegen kommt im Zweifel IHR der Zugewinnausgleich zugute. Erbschaften etc. sind hier ja ausgeschlossen, so dass sie selbst eigentlich nicht so viel zu verlieren hat. Das gilt ja in den meisten Fällen auch für die gegenseitige Unterhaltspflicht, die im übrigen ja von immer mehr Richtern nur noch für recht kurze Zeit ausgesprochen wird. Es wird von den Ehepartnern erwartet, dass sie Vollzeit arbeiten, außer das jüngste Kind ist noch nicht 7 Jahre alt.

 
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