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Geschrieben von MileyHannh86 am 30.08.2020, 15:49 Uhr

Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Hallo ihr lieben mein Name ist Malla und ich bin neu hier.
Ich habe mal eine Frage betreffend meiner Schwester und ihr derzeitiges Problem.
Meine Schwester fragte mich vor kurzem ob ich mich mit Vaterschaftsanerkennung auskennen würde.Jedoch lebe ich seit 8 Jahren in einer Lesbischen Beziehung, und kenne mich in Sache Rechte, Vaterschaft und Co gar nicht aus.Und zwar ist meine Schwester seit 2006 mit ihrem Mann zusammen und seit 2007 mit ihm Verheiratet.Jedoch mussten diese sich auf papier 2012 Scheiden lassen, weil es damals wohl probleme mit papieren gab.Das Paar lebte weiterhin bis heute zusammen.Da ihr Mann jedoch Zeugungsunfähig ist, nahmen diese sich ein so genannten Samenspender.Beim zweiten Kind hatte meine Schwester einmal ein Schwulen Mann der ihr seit gut gespendet hat.Das Paar ( sprich meine Schwester und ihr Mann ) ließen im letzten Jahr den Schwulen Spender als Vater des zweiten Kindes eintragen. Nun möchte sich ihr Partner sich ebenfalls als Vater eintragen lassen, da er ihr meine Schwester das Kind von anfang an Erzogen haben, eine Intakte Familie sind mit zwei Kinder einem Jungen und einem Mädchen. Der Schwule Spender brach den Kontakt zu denen mitte des 5 Schwangerschaftsmonat ab. Der Kontakt kam durch meine Schwester erst anfang 2019 erneut zustande. Das Paar trafen einmal die dummheit und vertrauten diesem Mann, und gaben ihm die Chance auf seine vermeintliche Tochter und ließen ihn eintragen.Jedoch betreibt dieser Mann ein krankes und falsches Spiel und versucht mit allen möglichen Mitteln ihnen zu Schaden.
Die Frage meiner Schwester an mich war, ob ihr Langjähriger Partner die zwar auf Papier sich haben Scheiden lassen, aber im Oktober 2020 neu Heiraten wollen, sich als Vater eintragen lassen kann, obwohl der andere eingetragen ist.Dieser Mann spielt mit falschen karten, und will krankhaft an das Kind rein wofür er sich nie interessiert. Das Kind ist nun 4 Jahre alt, und weist durch den ganzen stress Psychische Probleme auf.

 
23 Antworten:

Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von misses-cat am 30.08.2020, 15:52 Uhr

Kurz und knapp nein das geht nicht, der einzige Weg der bleibt ist das der Partner deiner Schwester das Kind adoptiert

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von Ellert am 30.08.2020, 20:55 Uhr

Ich frage mich gerade warum der Erzeuger sich hat zur Vaterschaft bekannt
wenn er dann doch unterhaltspflichtig ist.

Adoptieren geht nicht so einfach wenn der Erzeuger nicht mitspielt
wer hat den das Sorgerecht ?
2016 ist das Kind geboren, wer stand denn anfangs denn bitte als Vater drin wenn der Erzeuger erst 2019 aufgetaucht ist ?
An der Geschichte stimmt irgendwas nicht...

dagmar

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von zwergchen84 am 30.08.2020, 21:40 Uhr

Ich denke, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Und der Erzeuger später in der Geburtsurkunde nachgetragen wurde(Vater bis dato unbekannt). Warum man das gemacht hat, erschließt sich mir jedoch überhaupt nicht, der Erzeuger hatte bis letztes Jahr kein Interesse an dem Kind.

Ansonsten stimme ich dir zu, adoptieren wäre die einzige Möglichkeit, bringt jedoch nichts, wenn der Erzeuger nicht will.

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zahlt der Erzeuger Unterhalt ?

Antwort von Ellert am 30.08.2020, 23:07 Uhr

Wenn der mir dumm käme wäre dies das erste
den Unterhaltsvorschuss darf er sicher auch ans Amt nachzahlen
da wird er sich gefreut haben

dagmar

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von cube am 31.08.2020, 9:06 Uhr

Ähhm, sorry - da komm ich nicht mehr mit.
Der Samenspender hat sich seit dem 5. Monat nicht mehr interessiert, bei der Geburt wurde kein Vater eingetragen, dafür aber der homosexuelle und bislang verschollenen Samenspender 2? Jahre später als Vater eingetragen?
"Mussten sich scheiden lassen" wegen fehlender Papiere - nee, wenn mit den Papieren etwas nicht ok war, wird die Ehe für ungültig erklärt. Da muss man sich nicht scheiden lassen.
"Treibt ein falsches Spiel" ... naja, kann sein. Aber er ist nun mal der eingetragene Vater und hat daher das Recht, zB Umgang einzufordern - auch, wenn er sich vorher nie dafür interessiert hat. Und das Kind hat ein Recht darauf, seinen biologischen Vater kennen zu lernen. Warum auch immer im 5. Monat der Kontakt plötzlich abgebrochen ist.

Aber sei´s drum: nein, der Partner - ob verheiratet oder nicht - kann sich nicht als 2. Vater eintragen lassen oder den als Vater eingetragenen Spender einfach ersetzen.
Er kann das Kind mit Zustimmung des biologischen Vaters adoptieren - hat dann aber auch alle Pflichten wie Unterhalt, Erbrecht etc. Also sowas wie hinterher mal ankommen und Unterhalt oä vom biologischen Vater einfordern geht nicht mehr.

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Normal wäre auch gewesen

Antwort von Ellert am 31.08.2020, 10:16 Uhr

dass der Ex-Mann oder Bald-Mann bei der Geburt sich als Vater eintragen lässt
wenn man zusammen Kinder plant und großziehen will
so haben wir das im Umfeld in einem ähnlich gearteten Fall gehabt
Vater mit allen Rechten und Pflichten, man hat ja die Bindung wie bei einem eigenen Kind und ausser dem einen Spermium ist ja alles wie bei normalen Schwangerschaften in einer Paarbeziehung...

dagmar

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von Holzkohle am 31.08.2020, 13:50 Uhr

… wobei hier offenbar davon auszugehen ist, dass der Samenspender und Vater wahrscheinlich der Adoption nicht zustimmen wird...

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von cube am 31.08.2020, 13:58 Uhr

Ja, denke ich auch.
Versteh aber eh nicht, warum man nicht gleich den Partner als Vater angegeben hat, sondern sogar erst mal niemanden und dann nach 2 Jahren (wenn ich das richtig verstanden habe) ausgerechnet jemanden, zu dem ich innerhalb dieser 2 Jahre gar keinen Kontakt mehr hatte.
Aber gut, muss ich ja nicht verstehen.
Bei der Tatsache, dass man die Vaterschaft nicht wie man´s gerade braucht austauschen kann, bleibt es ja dennoch.

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von zwergchen84 am 31.08.2020, 15:50 Uhr

Nach drei Jahren :)
Was ich noch viel, viel weniger verstehe: Kontaktabbruch seitens des Samenspenders. Kind ist da, inzwischen 3 Jahre alt. Und dann sucht man erneut den Kontakt? Wofür? Oder ist der Samenspender von Kind 1 auch der Samenspender von Kind 2? Dann ergäbe zumindest die Kontaktaufnahme 3 Jahre später einen Sinn.
Doch im Grunde spekulieren wir hier nur. Was wieso, weshalb und warum passiert ist, weiß nur die Schwester der AP.

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von Laylen am 31.08.2020, 17:12 Uhr

Also so ganz versteh ich die Sache nicht. Es war wirklich eine schlechte Idee den Spender als Vater eintragen zu lassen. Das würde sich nur rückgängig machen lassen, wenn dieser die Vaterschaft anfechten würde. (Wobei ein Vaterschaftstest ja dann nicht hilfreich wäre)

Ich gehe mal davon aus, dass sie das alleinige Sorgerecht hat. Der eingetragene Vater hat trotzdem Rechte und Pflichten. Er kann Kontakt fordern, jedoch ist er auch unterhaltspflichtig. Vielleicht kommt man nur übers Geld an ihn ran. (Hier kann nur ein Anwalt weiterhelfen) Auf der anderen Seite hat auch das Kind ein Recht auf den leiblichen Vater.

Der Ex-Bald-Ehemann (wieso wird eine Ehe geschieden, wenn was mit den Papieren komisch ist? Warum wird nicht direkt wieder geheiratet, wenn man ein Kind auf so eine Weise zeugen lässt?) könnte natürlich adoptieren, aber dafür müsste bei minderjährigen Kindern der eingetragene Vater zustimmen (oder ein Gericht müsste ihm diese Entscheidung abnehmen).

Deine Schwester sollte mal einen Termin beim Jugendamt machen und dort die ganze Sache aufdröseln. Aber ich persönlich sehe da wenig Chancen.

Viel Kraft!

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von MileyHannh86 am 31.08.2020, 17:40 Uhr

Soweit ich von ihr weis stand vor Juni 2019 kein Vater in der Geburtsurunde.

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warum hat man nicht gleich den "Mann" eintragen lassen

Antwort von Ellert am 31.08.2020, 20:37 Uhr

Unterhaltsvorschuss kassieren oder was war da der Sinn ?


dagmar

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von Lillimax am 01.09.2020, 8:01 Uhr

Eine Adoption des Kindes Deiner Schwester durch ihren Mann ist möglich, wenn der Samenspender zustimmt.

Damit er zustimmt, könnte Deine Schwester ihm einfach damit drohen, den Kindes-Unterhalt für die letzten Jahre einzufordern - der steht ihr nämlich zu. Darauf hat er sicher keine Lust.

LG

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von Philo am 01.09.2020, 16:01 Uhr

...wenn der Erzeuger zustimmt

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von ohno am 01.09.2020, 23:35 Uhr

Ich bin etwas erschrocken, wie hier geplant und vorgegangen, und ja, auch empfohlen wird.

Ich hoffe sehr für das Kind, dass das alles niemals in einer Lebenslüge mit Identitätskrise endet.

Zudem frage ich mich, warum ein 4jähriges Kind psychische Probleme aufweist aufgrund dem Theater unter Erwachsenen, warum muss das Kind das alles mitbekommen?

Das Beste für alle wäre, dass hier das Jugendamt eingeschaltet wird, um noch mehr Schaden von dem Kind abzuwenden. Sowas tut mir in der Seele weh...

ohno

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von pauline-maus am 02.09.2020, 13:29 Uhr

schräge geschichte.
ich glaube hier soll ein vater abserviert werden ,weil mama einen besseren gefunden hat.
nur kann man das so ja hier nicht fragen

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eher

Antwort von Ellert am 02.09.2020, 16:32 Uhr

AP hat das Problem selbst
würde auch zur Samenspende passen
erst kein Vater eintragen, dann einer, den wieder loswerden wollen
zweite Mutter eintragen statt Vater ?

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von Finale am 03.09.2020, 10:48 Uhr

Interessant, sonst ist hier doch der leibliche Vater das Maß aller Dinge, der alle Rechte hat, auch wenn er jahrelang verschwunden war und drogenabhaenig ist. Das Kind hat ja Recht auf Umgang, eigene Geschichte etc. Warum hier nicht?

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von Chip am 03.09.2020, 13:57 Uhr

Jetzt wo du es schreibst ... so ergibt dieses Gewirre wenigstens etwas Sinn.
Einen Samenspender lässt man doch nicht als Vater eintragen!? Total schräg.

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von wir2020 am 08.09.2020, 8:35 Uhr

ich meine mal gelesen zu haben mann kann die vaterschaft bis 2 jahre nach der geburt anzweifeln und danach is das thema gegessen.bzw nur schwer rückgängig zu machen.

sollte sich das geändert haben dann informiert mich.
verstehen tu ich es nicht.
meistens is ja die VA da um das kind abzusichern wenn der mama was passiert und das der vater rechte hat im fall einer trennung.

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von zwergchen84 am 08.09.2020, 15:39 Uhr

Anzweifeln kann aber nur der leibliche Vater. Bzw. oft wird dann ein Vaterschaftstest angefordert und dieser wird doch bestätigen, dass der echte Erzeuger in der Geburtsurkunde steht. Bedeutet, dass die Schwester der AP dann auch noch den Test bezahlen darf.

Es gibt nichts dran zu rütteln: der richtige Erzeuger steht in der Geburtsurkunde, hat die Vaterschaft anerkannt. Rechtlich kann der zukünftige Mann der Schwester das Kind lediglich adoptieren, WENN der Erzeuger zustimmt.

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von SunnyNanni am 14.09.2020, 11:50 Uhr

Wenn es eine reine Samenspende sein hätte sollen, dann hätten sie schon vorher die rechtlichen Schritte einleiten sollen, bevor sie überhaupt damit begonnen haben. Das muss man dann nämlich notariell beglaubigt festhalten. Aber das geht dann nur beim nächsten Mal...

Wenn der biologische Vater als Vater angegeben wurde ist er da erstmal mit allen Rechten und Pflichten drin. Punkt. Die einzige Möglichkeit ist, dass der soziale Vater das Kind adoptiert und damit offiziell annimmt.

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Re: Wichtige Frage zu Vaterschaftsanerkennung.

Antwort von SunnyNanni am 14.09.2020, 11:58 Uhr

Man kann eine Vaterschaft anzweifeln, wenn es Zweifel daran gibt, dass derjenige der als Vater angeführt wurde auch tatsächlich der biologische Vater ist. Oder wenn jemand denkt er wäre der biologische Vater, obwohl er nicht angeführt wurde. Der Vaterschaftstest dient dem bestätigen oder widerlegen derartiger Zweifel.

Aber das ist hier ja nicht der Fall, da der Samenspender auch der biologische Vater ist und dieser in der Geburtsurkunde auch angegeben wurde. Dadurch ist dieser unterhaltspflichtig, hat aber auch Rechte. Da dies der Wahrheit entspricht kann ein Vaterschaftstest daran auch nichts ändern.

Leider hat es die Schwester und ihr Partner wohl verabsäumt sich im Vorhinein abzusichern und festzulegen. Daher gibt es im Nachhinein wie schon erwähnt nur mehr die Möglichkeit der Adoption, wobei hierfür eine Einwilligung des biologischen Vaters notwendig sein wird, da er seine Vaterschaftsrechte an dem Kind abtreten muss.

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