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Geschrieben von quinnmops am 13.09.2010, 20:43 Uhr

Zusammenziehen?

Soweit ich weiß, gilt man als Bedarfsgemeinschaft ab der Geburt des
gemeinsamen Kindes bzw. wenn man ein Jahr zusammengelebt hat...
Bei den Berechnungen für Erstausstattung wurde aber schon das Gehalt
meines Freundes mit angerechnet.

 
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