von DieTini am 13.05.2012, 12:14 Uhr |
Besuchsregelung...
Hallo, ich hab mal eine Frage...mein Freund und seine Ex haben einen gemeinsamen Sohn ( 9 Jahre ) den er nach Vereinbarung eig. jedes 2 Wochenende zu sich holt..von Freitag bis Sonntag!
Allerdings klappt das Berufsbedingt nicht immer, da er auch ab und zu am We arbeiten muss und alle 3 Wochen Freitags Spätschicht hat bis 23.00 Uhr! Und er den kleinen erst um Mitternacht holen könnte, was natürlich nicht im Sinne des Kindes ist!
Jetzt liegt er mit seiner Ex im Streit und sie möchte ihm vorschreiben das er seinen Sohn holen muss, egal ob er arbeiten müsse oder auch nicht, denn sonst hätte es sich erledigt und er dürfe ihn nicht mehr sehen!
Das ist aber nicht möglich, er kann ihn ja nicht mit auf Arbeit nehmen...
in wie weit liegt sie da im Recht?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Re: Besuchsregelung...
Antwort von god-bless-u am 13.05.2012, 13:42 Uhr
Am besten lasst ihr euch vom Jugendamt beraten. Wenn er aus beruflichen Gründen den Kleinen nicht an dem Tag nehmen kann, müsst ihr vielleicht neue Besuchszeiten vereinbaren, die bei beiden passen. Grundsätzlich darf sie ihm nicht einfach den Kleinen verbieten.
Haben sie gemeinsames Sorgerecht?
Re: Besuchsregelung...
Antwort von fsw am 13.05.2012, 13:44 Uhr
Manche Leute machen echt Probleme,wo keine sind,oder?! Kann und muss man nicht verstehen.Hmmm...könntest du das Kind nicht holen?Wäre das eine Möglichkeit?
Re: Besuchsregelung...
Antwort von Lumbertin2424 am 13.05.2012, 14:10 Uhr
Also sie ist da nicht im Recht, das wird auch das Jugendamt so sehen. Arbeit geht vor und dann muss man eine andere Regelung finden.
Das ist kein Grund mit Kindesentzug zu drohen.
Würde mich ans Jugendamt wenden oder einen Brief vom Anwalt aufsetzen lassen.
Re: Besuchsregelung...
Antwort von Lumbertin2424 am 13.05.2012, 14:12 Uhr
ps must überlegen ob DU das Kind dann nimmst, was du aber nicht musst.
Ich mache es nicht, weil die Ex für jeden Mist zum Anwalt rennt und ich Angst habe, die KInder könnten sich mal verletzen beim Spielen. Da würde ich meines Lebens nicht mehr froh. Grundsätzlich ist es ja auch ein Papa-We.
Re: Besuchsregelung...
Antwort von LaPuce80 am 13.05.2012, 15:37 Uhr
Meine Güte. Manche Leute machen es einem aber auch nicht leicht, oder?
Ich kenne es aus meiner früheren Beziehung, dass der Papa seinen Sohn dann halt erst am Samstag Vormittag abgeholt hat. Anders ging es eben nicht. Das die Ex da bei euch jetzt so ein Drama von macht....
Würde erst mal versuchen, das so mit ihr zu Regeln. Wenn sie sich dann immer noch quer stellt, ab zum Jugendamt.
Re: Besuchsregelung...
Antwort von DieTini am 13.05.2012, 17:57 Uhr
daaaaaanke euch für die Antworten
ja ist wirklich nicht einfach mit ihr, irgendwie gibt es da auch kein ran kommen!
Ich persönlich möchte ihn selber nicht holen, weil es da schon einmal Probleme gab! Ich befürchte auch das die Probleme noch schlimmer werden wenn unser gemeinsames Kind dann erst da ist! Bin jetzt in der 19. SSW!
Naja wir versuchen es erstmal weiterhin mit gut zureden, wenn es dann gar nicht anders geht wenden wir uns an das Jugendamt!
vielen Dank nochmal und noch einen schönen Sonntag
Lg Tini
Re: Besuchsregelung...
Antwort von 32+4 am 14.05.2012, 11:21 Uhr
wer hat denn die vereinbarung gemacht?
wenn die von einer offizielleren stelle kam, dann ist die auch erstmal "verbindlich" und muß im zweifel abgeändert werden.
wodurch ist denn die vereinbarung entstanden?
sie kann den umgang nicht verweigern. unter ganz bestimmten umständen kann der umgang dann aber trotzdem erstmal ausgesetzt werden, wenn eine vereinbarung nicht eingehalten wird.
wie sieht denn eure umgangsregelung real aus?
wird das kind auch an den arbeitswochenenden abgeholt?
seit wann hat er denn die abholprobleme?
Re: Besuchsregelung...
Antwort von DieTini am 14.05.2012, 19:56 Uhr
Huhu....
musste meinen Freund erstmal fragen, also die Vereinbarung haben sie mündlich und unter sich ausgemacht! Bisher war das auch kein Problem seinen Sohn erst am Samstag zu holen bis Sonntag, wenn es Berufsbedingt nicht anders ging! Aber seit dem ich schwanger bin macht sie solche " Zicken " und ist der Meinung er müsste sich an das Halten was vereinbart wurde, sprich von Freitag bis Sonntag! Und auch er müsse ihn holen und bringen ( Strecke ungefähr 30 km ) sie sieht es nämlich nicht mehr ein sich den Weg zu teilen! Vorher haben wir ihn immer geholt und sie hat ihn dann wieder Sonntags abgeholt!
Re: Besuchsregelung...
Antwort von Mogli18 am 15.05.2012, 11:38 Uhr
Der , der Umgang hat, hat das Kind zu holen und zu bringen, so ist es vorgesehen und auch deshalb wird ihm die Hälfte vom Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet.
Er soll mal einen Termin beim Jugendamt machen um eine verbindliche Umgangsregelung mit ihr zu treffen !
Re: Besuchsregelung...
Antwort von DieTini am 15.05.2012, 18:43 Uhr
äääähm, der, der Umgang hat muss das Kind holen und bringen!? Muss jetzt mal dumm Fragen, das wäre in unserem Fall jetzt mein Freund oder seine Ex?
Soooorry, kenne mich nicht ganz so gut aus musste mich ja bis jetzt nicht mit solchen Sachen auseinander setzen!
Lg Tini
Re: Besuchsregelung...
Antwort von Mogli18 am 16.05.2012, 8:39 Uhr
Der bei dem das Kind nicht lebt muss es holen & bringen.
Unter anderem dafür wird ihm das halbe Kindergeld ( welches ja die Mutter bekommt ) beim Unterhalt angerechnet.
Folglich ist Dein Ex dafür verantwortlich es zu holen und zu bringen.
Exfrau kümmert sich nicht wirklich
Kindsmutter verlangt von uns das wir das Kind einkleiden
Erbfolge
Wechselmodell
Kennt jemand diesen Fall?
Ich brauche dringend eure Hilfe...
Exfrau beleidigt mich pausenlos
Der Kleine sagt Mama zu mir...
Könnt ihr das ab, wenn euer Partner euer Kind maßregelt?