Geschrieben von Pamo am 24.02.2013, 22:47 Uhr |
Erbe
Nein, da irrst du. Du sprichst vom "Berliner Testament". Das ist aber nicht rechtlich bindend in der Hinsicht dass die Kinder warten MÜSSEN. Die dürfen auch sofort ihre Erbe, mindestens den Pflichtteil, fordern.
Es ist quasi Kulanz, dass die Kinder warten bis die Ehefrau verstorben ist.
Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass Frau UND Kinder erben.
- Erbe - Meral2011 24.02.13, 20:26