Geschrieben von shinead am 28.02.2013, 21:29 Uhr |
Namensrecht
M.E. braucht sie seine Zustimmung, da die Kinder den Ehenamen hatten.
Bei der Umbenennung Deiner Kinder musste Dein Mann doch auch zustimmen, oder?
Warum stört die Umbenunng Deinen (bald-) Mann? Er heißt doch auch bald nicht mehr so wie die Kinder. Eine Weigerung würde ja dazu führen, dass die Kinder weder wie Mutter, noch wie Vater heißen.
Was möchten denn die Kinder?
- Namensrecht - FrauMia 28.02.13, 21:07
- Re: Namensrecht - shinead 28.02.13, 21:29
- Re: Namensrecht - FrauMia 28.02.13, 22:31
- Re: Namensrecht - Sternenschnuppe 01.03.13, 9:02
- Re: Namensrecht - Geisterfinger 30.05.13, 12:59
- Re: Namensrecht - Sternenschnuppe 01.03.13, 9:02
- Re: Namensrecht - FrauMia 28.02.13, 22:31
- Re: Namensrecht - shinead 28.02.13, 21:29
Unterhalt, Insolvenz und Kinderwunsch....
KM entscheidet,KV nimmt einfach alles hin(sorry sehr lang)
Wie lange hats gedauert?
Krankenversicherung
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Ich stelle mich vor und darf man sich ein 5./6. Kind wünschen?
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