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Geschrieben von Fauchi am 30.11.2011, 13:23 Uhr

Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Hallo,

mein Partner und ich erwarten unser erstes geminsames Kind, mein Partner hat aus einer früheren Beziehung einen 9 jährigen Sohn zu dem er auch regelmäßigen und sehr guten Kontakt hat.

Wir würden uns wünschen das unsere Tochter und sein Sohn ebenfalls Kontakt zueinander haben und die beiden in dem Wissen aufwachsen ein Geschwisterchen zu haben. Für uns ein eigentlich gut nachvollziehbarer Wunsch.
Seine Ex allerdings ist der Meinung die Kinder haben nichts miteinander zu tun und sie will/wird diesen Kontakt zu verhindern wissen (nach ihrer Aussage). Ich muss dazu sagen das der Umgang mit ihr eh sehr schwierig und problematisch ist, da sie sobald etwas nicht nach ihrer Nase geht sofort mit vorenthalten des Jungen reagiert (plötzlich ist er krank, hat nen Termin etc.) Mein Partner darf seinen Sohn auch nicht abholen oder mitnehmen, sondern nur in ihrem Haus/Garten mit dem Jungen bleiben (damit sie die Kontrolle hat). Ihrer Meinung nach erfüllt sie so das Umgangrecht ausreichend (die beiden waren nicht verheiratet)

Nun zu meiner Frage: Gibt es sowas wie ein Umgangsrecht zwischen Halbgeschwistern? Wir haben uns schon um einen Beratungstermin beim Jugendamt gekümmert, allerdings haben wir diesen erst in 2 Wochen. Oder habt ihr vielleicht eine andere Idee wie wir die gute Dame umstimmen können? Das appellieren an ihr Mutterherz und gesunden Menschenverstand hat ja bisher nichts gebracht.

Danke

 
12 Antworten:

Re: Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Antwort von karo09 am 30.11.2011, 15:27 Uhr

Es gibt so etwas wie ein Umgangsrecht aber so weit ich weiß nur wenn es zum Wohle des Kindes geht. So kann man denke ich hier schlecht argumentieren. Schließlich kannten sich die zwei j nicht schon vorher.
ABER ich denke der Vater hat ein Umgangsrecht, das durchaus auch Übernachtungen bei ihm zu Hause beinhalten. Und regelmäßige treffen ohne die KM. Wer dann da getroffen wird kann von ihr nicht bestimmt werden. Ausser es wäre ein gefährlicher Umgang.
Hoffe ich konnte mit meinem Halbwissen helfen. Die vom JA wissen es dann ganz genau! Wäre interessant was raus kommt. Vielleicht lässt Du es mich ja wissen. Gerne auch mit PN

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Re: Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Antwort von mf4 am 30.11.2011, 21:19 Uhr

Als Vater sollte er sich einen anderen Umgang erstreiten, sprich sein Kind zu sich holen dürfen (wenn es das will). Warum er das seit der Trennung mitgemacht hat ist mir schleierhaft.
Hat er sich mal was zu schulden kommen lassen oder ist der Umgang "unter Kontrolle" nur Schikane?

Dann hat das Kind auch Kontakt zum Baby. Anders wohl kaum. Was will er machen? Baby mit zur Ex nehmen, wenn er beim Kind ist?

Ich nehme an du wirst sein Kind kaum kennen, es sei denn du gehst mit zur Ex. Macht euch mal Gedanken, wie das laufen kann, wenn das große Kind dann vielleicht regelmäßig bei euch sein würde.

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Re: Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Antwort von Fauchi am 30.11.2011, 21:32 Uhr

nein mein Freund hat sich nie etwas zu schilden lassen kommen, er tut alles für seinen Sohn. Er zahlt wesentlich mehr Unterhalt als er müsste, fährt jede Woche 400 km eine Strecke um ihn zu sehen (Mutter und Kind sind weg gezogen zu ihrem neuen) um sich dann anhören zu dürfen "heut gehts nicht" wir denken mal das sie ihn "raus kicken" will, da seit einiger Zeit der kleine auch nicht mehr Papa zu ihm sagen darf, da ihrer meinung nach ihr neuer Partner der Papa ist. Wir können ihr Verhalten auch nicht nachvollziehen, zumal sie sich getrennt hat als der Junge 2 Jahre alt war und so auch keine Eifersucht auf mich o.ä. in Betracht kommt. Sie ist nur dann zufrieden wenn er die "dicken Überweisungen" macht. Hört sich hart an, ist aber realität.

Und ja ich kenne den kleinen schon relativ gut und er fragt auch nach mir wenn ich nicht da bin. Auf die Frage warum er nicht mit zu uns darf, bekommt mein Partner nur die Antwort:" weil ich es nicht will und basta". Wir wollen kein streit vor Gericht, da es im Endeffekt nur zu Lasten des Jungen geht.

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Re: Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Antwort von bleibcoolMama am 30.11.2011, 22:14 Uhr

Liebe fauchi,

wenn es nicht anders geht, solltet Ihr das Umgangsrecht auch gerichtlich durchsetzen lassen. Alle Erfahrungen, die ich in meinem Leben gemacht habe (bin 50, selbst Scheidungskind und viele Erfahrungen im Bekannten- und Freundeskreis) lassen mich zu dem Schluss kommen, dass es für ein Kind nie so schlimm sein kann, wenn es erleben muss, dass seine Eltern um es kämpfen, als das Gefühl zu haben, dass ein Elternteil nicht an seiner Existenz interessiert ist. In der ein oder anderen Weise verfolgt es einen ein Leben lang. ich halte es eher für Bequemlichkeit, wenn jemand nicht um sein Kind kämpfen will.

Meist wachsen diese Kinder mit dem negativen Bild auf, das der erziehende Elternteil vorgibt und identfizieren einen Teil ihrer eigenen Persönlichkeit damit. Sie haben nie die Chance, die positiven Eigenschaften ihres zweiten Elternteils kennenzulernen.
Wenn Dein Partner seinen Sohn wirklich liebt, wird er selbst immer unter dem Verlust leiden. Und wenn das nicht der Fall wäre, würde ich mich an Deiner Stelle fragen, ob ich einem solchen Menschen vertrauen könnte. Die Liebe zu einer Frau/einem Mann kann vergehen, aber die Liebe zu seinem eigenen Kind??

Ich hoffe für euch alle, dass Dein Mann nicht aufgibt.

Liebe Grüße,
bcMama

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Re: Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Antwort von Fauchi am 01.12.2011, 7:59 Uhr

Sorry aber da könnte mir gerade echt die Hutschnur platzen! Wenn mein Freund nicht an seinem Sohn interessiert wäre würde er wohl kaum JEDE Woche diese fahrerei auf sich nehmen und das schon seit Jahren um seinen Son zu sehen, ich denke nicht das man das BEQUEMLICHKEIT nennen kann!

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Re: Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Antwort von Nimo1107 am 01.12.2011, 14:32 Uhr

Hallo Fauchi

Ab zum Anwalt und den Umgang richterlich klären lassen.
Bei den Ansagen der Mutter wird sie sich auf nichts einlassen.

Dann habt ihr den Kleinen alle 14 Tage übers Wochenende und die halben Ferien.
So ist zumindest die gängige Regelung.

Finde ich toll, dass er immer fährt, aber auf Dauer ist das keine Lösung.

Viel Glück

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Re: Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Antwort von shinead am 01.12.2011, 17:30 Uhr

Auf jeden Fall sofort den Umgang klären lassen.

Im Hof und Garten der Mutter spazieren gehen ist auf jeden Fall nicht ausreichend! In seiner Umgangszeit bestimmt er mit wem sein Sohn zusammentrifft. Mit Dir, mit dem Geschwisterchen, mit seinen Eltern...

Außerdem könnte der Vater vor Gericht erstreiten, dass die Kosten für den Umgang von der Mutter ganz oder zumindest teilweise zu tragen sind, da sie die Entfernung "verschuldet" hat.

Umgangsrecht besteht auch bei krankem Kind. Termine sind so zu legen, dass der KV den Umgang wahrnehmen kann. In unverschiebbaren Fällen (z.B. schulische Veranstaltung) kann ein Tausch vorgenommen werden.

Dein Freund sollte sich nicht länger von seiner Ex vera*** lassen. Sondern kämpfen! Jugendamt oder Anwalt helfen weiter.

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@shinead

Antwort von Fauchi am 01.12.2011, 19:20 Uhr

hey..

vielen dank das war ne super info.. so sind wir schonmal etwas vorgewappnet für den termin ..

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Re: Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Antwort von sabsiha am 02.12.2011, 13:16 Uhr

mein lebensgefährte hatte das gleiche problem mit seinem sohn (11jahre). durfte nur hinfahren (150km einfach), besuch unter aufsicht für 2 std. die ersten 5 jahre überhaupt nicht (haben sich ein paar monate nach geburt getrennt, nicht verheiratet). er ging zum jugendamt, wollte ein moderiertes gespräch... mutter hat abgelehnt. dann vor gericht. mutter hat nur mist behauptet (sohn will nicht....). richter hat dann den sohn extra befragt und dieser wollte aber zu uns. also jedes zweite WE, plus ferien, wenn alles gut läuft. mutter hat 2monate mitgespielt... danach gleiches spiel von vorne. jugendamt, dann wieder gericht. richter wurde langsam stinkig (wegen der mutter). nun fängt mutter an irgendwelche termine auf die WE zu legen oder sohn zu überreden abzusagen. jetzt sind wir schon so weit, dass er nicht mal mehr absagt, auch wenn papa nachfragt, wann er ihn holen soll. wird wohl wieder beim jugendamt landen...der sohn weiß noch nicht mal, dass er ein halbgeschwister bekommt (bin 14.ssw). wir wollten ihm das persönlich sagen. mit dem umgangsrecht kenn ich mich nicht aus. jugendamt ist aber gut. ich würde das besuchsrecht des vaters in angriff nehmen, dann ergibt sich das andere von alleine.
sorry etwas lange... aber ich wünsche euch sehr viel kraft. die werdet ihr brauchen. solche sachen sind immer sehr emotional. drücke euch auf alle fälle die daumen!!

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Re: Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Antwort von Fauchi am 02.12.2011, 14:47 Uhr

@sabsiha

tja das was du gerade schilderst, ist genau das was wir befürchten wenn wir vor gericht gehen. im endeffekt zieht er eh den kürzeren und wir möchten nicht das der kurze da so mit reingezogen wird.

bisher habe ich mich aus der ganzen nr. so weit wie möglich rausgehalten aber jetzt geht es auch um mich bzw. mein/unser kind.

ich drück dir auch die daumen das sich das bei euch bald einspielt.

lg

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Re: Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Antwort von Itzy am 03.12.2011, 16:32 Uhr

seht zu das ihr das rechtlich klärt. ich bin selbst scheidungskind , damals 8j( mit vater als RA) und der hat durch sein fachwissen meiner mutter das leben zur hölle gemacht. mein kleiner bruder, 2 j. jünger lebte bei ihm und auch er hat so sachen wie " der will nicht zu mama, oder wenn sie (ich) nicht genauso oft kommt darf er nicht kommen", auch wenn er wollte..
letzenendes hat es ein richter geklärt, dem war egal das mein vater rechtsanwalt war. danach gings echt besser. heute ist das verhältnis gut, und mein bruder ist froh das mama immer um ihn gekämpft hat. ( papa hat ihm immer erzählt mama will nicht das du kommst, aber durch das verfahren war klar was wirklich sache ist)
lg christine
ps: auch familenberatungsstellen können dir da helfen , die haben auch ahnung

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Re: Ungangsrecht bei Halbgeschwistern

Antwort von Sternspinne am 31.12.2011, 8:35 Uhr

Stimme den anderen zu, da bleibt wohl nur der offizielle Weg.
Wie lange sind die beiden schon getrennt?

Auch der Wegzug 400km war wohl eher nicht rechtens. Da kann man aber wahrscheinlich nichts mehr dran machen.
Zeitgleich würde ich auch den Unterhalt korrekt berechnen lassen, wenn es wirklich viel mehr ist was er zahlt, habt ihr ja schonmal ein "Argument", das sie sehr interessieren dürfte. Manchmal schmelzen da auch "Mutterherzen" dahin, wenn es an die Geldbörse geht......

Um aber auf die Geschwisterproblematik zurückzukommen: Wenn eure Tochter mal etwas älter ist, ist der Junge schon bald in einem Alter, in dem er selber mitbestimmen kann. Klar würde da im Extremfall den beiden einiges an gemeinsamer Zeit entgehen, aber für die Zukunft ist noch alles offen.

Viel Erfolg!
Geht ihr zu eurem Jugendamt? Hoffentlich sind die auch zuständig und verweisen nicht an das Jugendamt in dem Ort, wo die Ex wohnt! vielleicht könnt ihr euch da vorher noch schlau machen.

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