Geschrieben von Majani+1 am 02.09.2011, 13:05 Uhr |
Unterhaltspflicht
Hallo Miteinander!
Kann mir hier einer sagen, ob der Kindsvater unterhaltspflichtig bleibt, wenn ich mit meinem neuen Partner zusammen zieh bzw. wir auch wieder ein Kind haben? Oder bekommt mein Sohn dann keinen Unterhalt mehr und wir müssen mit dem Gehalt meines Freundes uns alle 4 durchbringen?
Danke für Eure Antworten
Gruß aus Köln
Re: Unterhaltspflicht
Antwort von cke04 am 02.09.2011, 13:06 Uhr
hallo
dein expartner belibt eurem kind weiter zu uh verpflichtet,ob du mit jemandem zusammen lebst oder neu verheiratet bist das spielt keine rolle!
Re: Unterhaltspflicht
Antwort von chartinael am 02.09.2011, 13:25 Uhr
Dir oder dem Kind gegenüber.
Dem Kind gegenüber bleibt der KV unterhaltspflichtig. Dir gegenüber nicht.
Re: Unterhaltspflicht
Antwort von Majani+1 am 02.09.2011, 13:26 Uhr
Die Frage galt für die Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber.
Danke für die Antworten - bin ja doch ein wenig erleichtert *g*
Re: Unterhaltspflicht
Antwort von Julia+3 am 03.09.2011, 0:09 Uhr
Dem Kind gegenüber bleibt er auf jedenfall unterhaltspflichtig. Bin mit meinem neuen Partner mittlerweile verheiratet und wir haben zwei gemeinsame Kinder, trotzdem muss der Vater meiner Großen weiterhin Unterhalt zahlen.
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