Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Sammy96 am 20.06.2015, 10:20 Uhr

Aber, das Einzige, was ich finde ist DAS:

Du musst Dir auch mal die ausführlichen Versicherungsbedingungen durchlesen! Und im Versicherungsfall bekommst du einen ausführlichen Fragebogen, den du auszufüllen hast, ebenso der Arzt...
§ 7 Kein Versicherungsschutz besteht,
1.
wenn der Versicherungsfall für die versicherte Person bei
Abschluss der Versicherung oder zum Zeitpunkt der
Buchung voraussehbar war oder diese den Versicherungs
fall vorsätzlich herbeigeführt hat. Bei grob fahrlässiger
Herbeiführung, kann die Leistung entsprechend der
Schwere des Verschuldens gekürzt werden.

https://www.adac.de/_mmm/pdf/400.889_Versicherungsbedingungen_GOLD_21824.pdf

 
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