Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Alexa1978 am 27.03.2018, 4:41 Uhr

Anfechtung wegen Irrtum

Ich vermute, darauf wird es hinauslaufen und wäre rechtens. Interessant zu wissen wäre, wie viel Zeit zwischen Buchungsbestätigung und Anfechtung vergangenen ist. Hier gibt es Fristen (zeitnah).

War denn das selbe Angebot auch auf einem anderen Portal buchbar? Was hätte das Hotel selbst für ÜF verlangt? Wurde der Fehler in der Ausschreibung mittlerweile behoben, oder ist die Unterkunft noch immer zu falschen Bedingungen buchbar?

 
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