Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von jennysmum am 26.07.2017, 18:59 Uhr

Anzahlung... gerade gefunden

Das Problem wird sein...Wie willst Du als Verbraucher nachweisen, dass der Veranstalter nicht schon in Vorkasse gegangen ist? Zumal nach dem BGH ja Flüge pauschal schon eingerechnet werden dürfen, unabhängig, ob diese schon vorfinanziert werden... so steht es zumindest in der Begründung.
Und wenn alle Verbraucher klagen, die keine 40% zahlen wollen, dauert es, ehe es beim Gericht durch ist...da ist der Urlaub "gelaufen".
Und nach dem Urteil jetzt werden wohl viele Veranstalter die Anzahlungen anheben.

 
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