Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Trini am 22.11.2016, 12:29 Uhr

Jetzt nochmal neu und ohne einen konkreten Fall zu meinen - AGB von RV

Wie stellt ihr (und stellen sich Richter) die Unwirksamkeit der AGB denn vor????

Flüge werden nun mal bei Unterbuchung gestrichen/zusammengelegt. Anders gehen Fluggesellschften pleite.

Dann bleibt den Reiseveranstaltern doch gar nichts anderes übrig, als andere Fluggesellschaften zu suchen oder andere Flughäfen/-zeiten zu nutzen.

Sollen sie dann jedes mal den Vertrag kündigen?

Das wäre das Ende der Pauschlreise.

Trini

 
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