Reisen und Urlaub mit Kindern

Reisen und Urlaub mit Kindern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von lilly1211 am 15.12.2019, 14:46 Uhr

Lufthansa Gutschein einlösen

Ich muss mich gerade richtig aufregen über die Lufthansa.

Mein Freund hat sich freiwillig gemeldet als gefragt wurde wer bei einem überbuchten Flug für 250 eur zurückbleiben würde.

Hat den Gutschein bekommen und ist am nächsten Morgen geflogen. Sein Ziel war Nürnberg.

Am Zielort hat er dann erfahren dass man den Gutschein in Nürnberg nicht einlösen kann. Geht nur in muc oder fra.

Und nun?

Wir kommen uns etwas verarscht vor. Immerhin wollten die ja was von ihm und lockten mit dem Gutschein. Und nun soll er über 200 km einfache Strecke fahren um das geld zu bekommen?

Die Hotline sagt nur ist halt so. Er muss persönlich hin.

Hat jemand ne Idee?

 
4 Antworten:

seid Ihr rechtschutzversichert ?

Antwort von Ellert am 15.12.2019, 15:23 Uhr

Dann würde ich mich beraten lassen denn das ist ja wirklich der Knaller.
Erstmal vermutlich würde ich per Einschreiben hinschreiben und schauen was passiert
so eine Hotline ist nicht immer unbedingt die beste Anlaufstelle

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Lufthansa Gutschein einlösen

Antwort von Silvia3 am 16.12.2019, 8:36 Uhr

Musste er etwas unterschreiben, als er den Gutschein angenommen hat? Steht im Kleingedruckten, dass der Gutschein nur in FRA oder MUC einlösbar ist?

Wenn nicht, würde ich mich auch schriftlich beschweren, denn das kann eigentlich nicht sein und hat zumindest ein Geschmäckle (um nicht zu sagen, es ist Betrug).

Silvia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

vor allem

Antwort von Ellert am 16.12.2019, 8:39 Uhr

ich vermute in der Praxis wenn man gefrasgt wird hält keiner die AGB unter die Nase, wenn er die dann hätte sehen können mit den beiden Orten wäre es eh zu spät gwesen vermutlich

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Lufthansa Gutschein einlösen

Antwort von Silvia3 am 16.12.2019, 8:44 Uhr

Habe gerade mal nachgelesen. So wie ich es verstehe, handelt es sich wohl um eine Entschädigung i.S.d. des Fluggastrechts der EU. Diese muss in bar ausgezahlt werden, außer der Reisende hat einer Auszahlung in Form von Gutscheinen schriftlich zugestimmt, dann kann es sich auch um einen Reisegutschein o.ä. handeln. Die Frage ist nun, ob dein Freund etwas unterschrieben hat oder nicht, und wenn ja, was.

Silvia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Reisen und Urlaub mit Kindern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.