Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von 123imsauseschritt am 23.10.2015, 8:42 Uhr

Nein - ist so einfach nicht zulässig

Hallo,

habt ihr eine Pauschalreise gebucht? Dann sind auch die Flugzeiten ein fester Bestandteil des Reisevertrages geworden. Das gilt auch, wenn sich der Reiseveranstalter in seinen AGBs eine Änderung vorbehält. Diese Klausel ist nämlich unwirksam. Ist längst höchstrichterlich entschieden (vgl. u.a. hier http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=66168&pos=0&anz=197)

Werden die Flugzeiten einfach geändert, habt ihr einen Anspruch auf Schadensersatz.

Hatten den "Spaß" letztes Jahr auch mal. Das gab einen sehr deutlichen Brief an den Reiseveranstalter - und innerhalb von 2 Tagen waren wir wieder auf eine Linienmaschine mit sehr guten Flugzeiten gebucht. Also - beschweren und nicht einfach schlucken.

Vg

 
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