Schwanger mit 35 plus

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Geschrieben von Fuchsina am 25.01.2014, 13:05 Uhr

Entscheidung muss her

Zum Thema Kündigung: die Kündigungschutz des Mutterschutzgesetzes "hebelt" die Probezeit insoweit aus, als dass eine Schwangere auch in der Probezeit nicht gekündigt werden kann.
Allerdings ist der AG nicht verpflichtet, einen befristeten Arbeitsvertrag eines Schwangeren zu verlängern. In Deinem Fall also: gekündigt werden kannst Du nicht, Dein Vertrag aber nach dem Jahr verlängern müssen sie auch nicht.

M.E: musst Du jetzt eine Entscheidung treffen: wie viel liegt Dir an Deiner jetzigen Stelle? Ist es etwas, worin Du eine Zukunft für Dich siehst und Du gerne nach Mutterschutz / Elternzeit wieder gerne zurückkehren möchtest?

Wenn nein, dann brauchst Du m.E. nichts zu machen. Warte ab bis die Schwangerschaft stabil ist (12-13. Wochen vielleicht), teile es dem AG mit und damit hat es sich. Du musst aber davon ausgehen, dass höchtswahrscheinlich Dein Vertrag nicht verlängert oder entfristet wird.

Wenn ja, dann musst DU m.E. mit offenen Karten spielen. Ich würde ersten Ultraschall mit Herzschlag abwarten und dann aber die Schwangerschaft bekannt geben. VORHER schon überlegen wie es mit Elternzeit aussehen soll - AG hier auch entgegenkommen sprich nicht zu lange Elternzeit oder Teilzeit in der Elternzeit wenn es die Stelle zulässt. Ich würde dem AG ehrlich erzählen, dass Du mit einer Schwangerschaft nicht gerechnet hast, Dir an diese Stelle viel liegt und DU gerne dort länger bleiben möchtest. Und DANN würde ich reinhauen und bis Mutterschutz ackern so viel wie es geht um zu versuchen zu beweisen was ich kann. SO hast Du m.E: die Chance, dass Dein Vertrag verlängert oder entfristet wird.

Wünsche DIr alles Gute!

 
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