Geschrieben von Margot75, 16. SSW am 04.06.2011, 12:55 Uhr |
Selbständig und Elterngeld
Hallo RoteZora, ja soweit ich weiss, wird der Gewinn aus dem Jahr vor der Geburt berechnet anhand des letzten Steuerbescheides.
Wenn Du noch keinen Steuerbescheid hast, werden soweit ich weiss, die letzten 12 Monate Deiner Selbständigkeit zugrunde gelegt.
Wenn Du aussteigst, bekommst Du Arbeitslosengeld, wenn Du eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hast. Wenn Du krank bist bekommst Du Krankengeld ab der (glaube ich) 7 Woche, je nach Krankenkassentarif. Ich würde da aber beim Arbeitsamt nachfragen, wie da zu verfahren ist.
Ich bin selbständige Musikerin (Unterricht + Auftritte)
LG
Margot
- Selbständig und Elterngeld - DieRoteZora, 19. SSW 04.06.11, 6:49
- Re: Selbständig und Elterngeld - Margot75, 16. SSW 04.06.11, 11:22
- Re: Selbständig und Elterngeld - DieRoteZora, 19. SSW 04.06.11, 12:01
- Re: Selbständig und Elterngeld - Margot75, 16. SSW 04.06.11, 12:55
- schau mal, habe ich gefunden - Margot75 04.06.11, 13:06
- Re: schau mal, habe ich gefunden - DieRoteZora, 20. SSW 04.06.11, 13:59
- Re: Selbständig und Elterngeld - DieRoteZora, 19. SSW 04.06.11, 12:01
- Re: Selbständig und Elterngeld - Margot75, 16. SSW 04.06.11, 11:22
Was dem einen seine Currywurst....
Die Currywurst hat geholfen!!!!
Canaren??? mach ma piep...oder...???!!!!
Richtige Zeitpunkt für FU
Müdigkeit und doch nicht schlafen können...
Sorry nochmal @ chartinael
Themawechsel: @ Canaren
Chartinael
Jipppieeeeeeeeeee