Schwanger mit 35 plus

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Geschrieben von Margot75, 16. SSW am 04.06.2011, 12:55 Uhr

Selbständig und Elterngeld

Hallo RoteZora, ja soweit ich weiss, wird der Gewinn aus dem Jahr vor der Geburt berechnet anhand des letzten Steuerbescheides.
Wenn Du noch keinen Steuerbescheid hast, werden soweit ich weiss, die letzten 12 Monate Deiner Selbständigkeit zugrunde gelegt.

Wenn Du aussteigst, bekommst Du Arbeitslosengeld, wenn Du eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hast. Wenn Du krank bist bekommst Du Krankengeld ab der (glaube ich) 7 Woche, je nach Krankenkassentarif. Ich würde da aber beim Arbeitsamt nachfragen, wie da zu verfahren ist.

Ich bin selbständige Musikerin (Unterricht + Auftritte)

LG

Margot

 
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