Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von gatubella, ende 11. SSW am 27.02.2006, 18:26 Uhr

ALG 2?

soweit ich weiß, hast du anspruch - auch dürfen die vom amt nicht zu deinen eltern gehen (welche im normalfall auch unterhaltspflichtig sind), da du ein kind unter 7 erziehst...

du musst vorher auch nicht arbeitslos gewesen sein, um algII zu kriegen -
du kannst dich ja auch gar nicht arbeitslos melden, denn dann müsstest du ja auch "verfügbar" sein, bist du aber nicht, wenn du ein jahr pause machen willst -

das einkommen deines freundes wird angerechnet, wenn ihr zusammenlebt, das heißt, ihr geht zusammen in die berechnung, zählt praktisch dann für drei personen
- wenn sein einkommen dann nicht reicht, bekommt ihr den rest als aufzahlung (inkl. mietzuschuß) - ihr könnt auch sonderleistungen beantragen wie erstausstattung fürs baby und kinderzimmer -

wie gesagt, meine situation ist zur zeit ähnlich, ich denke bei dir wird es auch so laufen...

noch eine schöne restkugelzeit - du hast es ja bald geschafft -
mein erster sohn war auch ein oster-häschen....
ich darf noch den ganzen sommer kugelschieben...

LG
Maggy

 
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