Geschrieben von gatubella, ende 11. SSW am 27.02.2006, 18:26 Uhr |
ALG 2?
soweit ich weiß, hast du anspruch - auch dürfen die vom amt nicht zu deinen eltern gehen (welche im normalfall auch unterhaltspflichtig sind), da du ein kind unter 7 erziehst...
du musst vorher auch nicht arbeitslos gewesen sein, um algII zu kriegen -
du kannst dich ja auch gar nicht arbeitslos melden, denn dann müsstest du ja auch "verfügbar" sein, bist du aber nicht, wenn du ein jahr pause machen willst -
das einkommen deines freundes wird angerechnet, wenn ihr zusammenlebt, das heißt, ihr geht zusammen in die berechnung, zählt praktisch dann für drei personen
- wenn sein einkommen dann nicht reicht, bekommt ihr den rest als aufzahlung (inkl. mietzuschuß) - ihr könnt auch sonderleistungen beantragen wie erstausstattung fürs baby und kinderzimmer -
wie gesagt, meine situation ist zur zeit ähnlich, ich denke bei dir wird es auch so laufen...
noch eine schöne restkugelzeit - du hast es ja bald geschafft -
mein erster sohn war auch ein oster-häschen....
ich darf noch den ganzen sommer kugelschieben...
LG
Maggy
- ALG 2? - kruemel22, 34. SSW 27.02.06, 17:39
- Re: ALG 2? - gatubella, ende 11. SSW 27.02.06, 18:26
- Re: ALG 2? - Tamee&Jana, 9. SSW 27.02.06, 18:41
- Re: ALG 2? - Hikari 27.02.06, 19:33
- Re: ALG 2? - AnneR 27.02.06, 21:54
- Re: ALG 2? - VI-77, 24. SSW 27.02.06, 22:10