Geschrieben von kullerkuh am 07.11.2007, 8:04 Uhr |
aber muss sie dann ja dem arbeitsmarkt zur verfügung
stehn!
wer arbeitslos gemeldet ist und ALG bezieht, muss bereit sein zu arbeiten.
wenn das so ist wie du sagst, wäre es eher sinnvoll, sich nach dem jahr eriehungsgeld arbeitslos zu melden oder?
nicky
- BEfristeter Arbeitsvertrag!!Eltern- oder Arbeitslosengeld?? - JennyT81, 35. SSW 06.11.07, 21:57
- Re: BEfristeter Arbeitsvertrag!!Eltern- oder Arbeitslosengeld?? - kullerkuh 06.11.07, 23:11
- Re: BEfristeter Arbeitsvertrag!!Eltern- oder Arbeitslosenge - Becca28 06.11.07, 23:36
- aber muss sie dann ja dem arbeitsmarkt zur verfügung - kullerkuh 07.11.07, 8:04
- Re: da kann ich dir helfen, ist bei mir genauso - Hotsprings, 30. SSW 07.11.07, 11:20