Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von jussi2, 40. SSW am 10.10.2006, 22:55 Uhr

AlgI und AlgII nicht vermischen!!!

Hallo,

bitte nicht diese 2 Leistungen verwechseln! Alg I ind II sind nicht das gleiche und werden unterschiedlich berechnet!!
Also, bei AlgI bekommt man 60/67% vom Nettolohn (naha, das is nicht ganz so, weil die Agentur ein beeinigtes Nettoentgelt ausrechnet, aber so ungefähr ist das mit dem Nettolohn vergleichbar). Wenn man schwanger ist, kiegt man nicht mehr und nicht weniger ... kein Mehrbedarf oder so.
Bei AlgII bekommt man pauschale Sätze und wenn man schwanger ist einen bestimmten Mehrbedarf und nen Zuschuss zur Erstausstattung.... .
Wenn man schwanger ist, würde ich das auch dann bald sagen. Wenn man sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, bekommt man auch weiterhin Leistungen. 6 Wochen vor ET werden die Leistungen eingestellt, genauso bekommt man 8 Wochen nach Entbindung kein AlgI (Schutzfristen). Bitte dann bei der KK nach Mutterschaftsgeld erkundigen. Nach 8 Wochen kann man sich wieder a´los melden, wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt ist.

Grüße!

 
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