Geschrieben von soanaz2, 22. SSW am 29.05.2005, 10:27 Uhr |
Antrag auf Mutter+Kindhilfe auch nach der Geburt ?
Hallo,
einen solchen Antrag kann man an Stellen wie oben genannt stellen; ich habe ihn über das Familienberatungszentrum gestellt (Mutter-Kind-Stiftung), allerdings nur währrend der Schwangerschaft und nicht nachher (bei meinem Kleinen erfuhr ich es letztes Mal erst zu spät, dass es sowas gibt)
Voraussetzung für so einen Antrag ist, dass du bei keiner anderen Stelle wie z.B. Sozialamt oder Arbeitsamt schon was für die Babyausstattung beantragt und genehmigt bekommen hast.
Gruß
Sonja
- Antrag auf Mutter+Kindhilfe auch nach der Geburt ? - Nicki1375, 33. SSW 26.05.05, 20:37
- Re: Antrag auf Mutter+Kindhilfe auch nach der Geburt ? - TineS, 33. SSW 26.05.05, 22:56
- Re: Antrag auf Mutter+Kindhilfe auch nach der Geburt ? - Svenni, heute noch 33. SSW 27.05.05, 7:45
- Re: Antrag auf Mutter+Kindhilfe auch nach der Geburt ? - frosch28, 31. SSW 27.05.05, 10:01
- Re: Antrag auf Mutter+Kindhilfe auch nach der Geburt ? - soanaz2, 22. SSW 29.05.05, 10:27
Sind diese schmerzen nornal???
Noch mal Diakonie... Hab nen Bescheid, aber...
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@ alle die mir wegen geöffnetem Mumu geantwortet