Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von DreiJungsMama am 06.12.2017, 22:46 Uhr

arbeitsschutz

Dein Arbeitgeber muss eine detaillierte Gefahrdungsbeurteilung erstellen, deine ssw bei der Gewerbeaufsicht anzeigen etc.
Hier kannst du nachlesen:
https://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/asp_news/2707/mutterschutz-im-betrieb--welche-vorkehrungen-muessen-sie-treffen.html

Auch wenn du eine andere direkte fachvorgesetzte hast, ist der Betriebsleiter zuständig.
Du darfst z.b. Nicht mit giftigen Stoffe hantieren - da muss geprüft werdenob die putz-/desinfektionsmittel gefährlich sind oder nicht.
Du musst eine Sitzgelegenheit für kurze Pausen bekommen.
Du darfst nicht um 5:30 anfangen, erst um 6:00.
Bitte innformier dich und fordere deine rechte ein.ich denke nicht dass es unmöglich ist deinen Arbeitsplatz anzupassen so dass du noch bis zum muschutz arbeiten kannst, dazu ist dein ag verpflichtet.
Wenn er es nicht kann, muss er dir ein bv erteilen.
Deine FÄ kann das auch, aber nur unter besonderen umständen (wenn deine sws nicht normal verläuft), nicht aufgrund der atbeitsbedingungen. Die kann sie ja nicht beurteilen!

 
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