Geschrieben von Annadre am 17.11.2009, 12:34 Uhr |
Arbeitsvertrag beendet!!!
Mein Arbeitsvertrag war auch vor der Geburt ausgelaufen und ich habe Arbeitslosengeld 1 bekommen. Trotzdem bekomme ich Elterngeld.
Du soltest Dir von deinem Arebitgeber aber eine Bescheinigung über dein Gehalt des letzten Arbeitsjahres geben lassen, das benötigst Du für den Elterngeldantrag.
Das Arbeitslosengeld wird nicht beim Elterngeld angerechnet. Daher wirst Du dann mehr Elterngeld erhalten. zumindest hatte ich das so verstanden.
Andrea
- Arbeitsvertrag beendet!!! - rewo, 12. SSW 17.11.09, 12:18
- Re: Arbeitsvertrag beendet!!! - Cindy_18 17.11.09, 12:20
- Re: Arbeitsvertrag beendet!!! - Annadre 17.11.09, 12:34
- Re: Arbeitsvertrag beendet!!! - Lene08 17.11.09, 12:39
- Re: Arbeitsvertrag beendet!!! - rewo, 12. SSW 17.11.09, 13:06
- Re: Arbeitsvertrag beendet!!! - Mell83, 18. SSW 17.11.09, 14:19
- Re: Arbeitsvertrag beendet!!! - Wunschkind2008 17.11.09, 15:33
- Re: Arbeitsvertrag beendet!!! - sheena 17.11.09, 18:11