Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Annadre am 17.11.2009, 12:34 Uhr

Arbeitsvertrag beendet!!!

Mein Arbeitsvertrag war auch vor der Geburt ausgelaufen und ich habe Arbeitslosengeld 1 bekommen. Trotzdem bekomme ich Elterngeld.

Du soltest Dir von deinem Arebitgeber aber eine Bescheinigung über dein Gehalt des letzten Arbeitsjahres geben lassen, das benötigst Du für den Elterngeldantrag.

Das Arbeitslosengeld wird nicht beim Elterngeld angerechnet. Daher wirst Du dann mehr Elterngeld erhalten. zumindest hatte ich das so verstanden.


Andrea

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.