Geschrieben von InesG, 20. SSW am 22.03.2010, 20:54 Uhr |
Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot
Beschäftigungsverbot bedeutet doch du darfst gar nicht arbeiten! Oder hast du so ein halbes? Dann müssen die 4 Stunden am Stück sein.
Frag doch mal bei der KK nach! Falls es ganz blöd wird, rede mit deinem Arzt über die Situation, damit er dir ein komplettes BV gibt.
Man eh Chefs können so unmöglich sein, ich hab da auch schon einiges durch. Sobald du ss bist, bist du für die der letzte A...
Liebe Grüße
Ines
- Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot - Honey2401, 29. SSW 22.03.10, 20:48
- Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot - guinan, 18. SSW 22.03.10, 20:53
- Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot - InesG, 20. SSW 22.03.10, 20:54
- Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot - MaSchie26, 30. SSW 22.03.10, 21:07
- Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot - Honey2401, 29. SSW 22.03.10, 21:17
- Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot - MaSchie26, 30. SSW 22.03.10, 21:41
- Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot - Honey2401, 29. SSW 22.03.10, 21:49
- Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot - marlen80 23.03.10, 12:26
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