Geschrieben von lilke am 02.02.2016, 11:36 Uhr |
Auch ne Frage zu AG, BV und Rechtslage
Du kannst die Mutterschutz echt Linien nur in Anspruch nehmen, wenn du es sagst. Ansonsten "sollte" man es lt. Gesetz sagen, man "muss" nicht. Es ist Deine Entscheidung, wenn du es nicht sagst. Du trägst selbst die volle Verantwortung dann für eventuelle Folgen.
LG
Lilly
- Auch ne Frage zu AG, BV und Rechtslage - Anna2211 02.02.16, 11:32
- Re: Auch ne Frage zu AG, BV und Rechtslage - lilke 02.02.16, 11:36
- Re: Auch ne Frage zu AG, BV und Rechtslage - kleene162 02.02.16, 18:46
Wie lange hats bei euch gedauert?
Schwangerschafts test posetiv jetzt schwanger oder doch nicht
Kennt ihr das ? man ist ganz allein...
Lohn bei Beschäftigungsverbot?
Intimrasur , brennen und Jucken :-(
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?
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Übelkeit,weiß auch nicht was ich essen darf
Kosten beleghebamme