Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SelinaBi am 16.12.2019, 10:47 Uhr

BV in der Folgeschwangerschaft nach Totgeburt

Hallo zusammen,

ich bin aktuell in der 9. Woche schwanger.
Mein Mann und ich freuen uns sehr, haben aber auch große Angst, da wir unser 2. Kind im 7. Monat still zur Welt gebracht haben. Totgeburt nach plötzlichem Kindstod im Mutterleib.

Meine Frage kurz und knapp: Kann ich verlangen/durchbekommen, dass ich ein BV bekomme oder früher in Mutterschutz geschickt werde?
Ich habe natürlich große Angst das nochmal was passiert. Noch so einen Verlust verkrafte ich nicht! Da man nicht weiß woran es lag, Ursache ist eine Vermutung der Ärztin, mach ich mich natürlich täglich wahnsinnig. Ich weiß man soll positiv denken, ich geb mir auch Mühe dies zu tun, aber der innerliche Druck macht mich fertig.

Die aktuelle Situation im Geschäft ist so: Ich habe Anfang diesen Jahres meine damalige SS bekannt gegeben und somit war natürlich der zuvor eingereichte Jahresurlaub hinfällig.
Als dann der Tot unserer Tochter im Mai festgestellt wurde hab ich nach Entbindung natürlich meine Mutterschutzfrist bekommen und hab dann Ende September wieder angefangen.
Als ich dann mein erstes Gespräch mit der Chefin hatte kam der erste Schlag ins Gesicht.
Wollte in dem Gespräch abklären das ich meinen Weihnachtsurlaub bekomme, da wir unsere 1. Tochter haben und aufgrund von Kita Schließzeiten etc. ich keine andere Betreuung für sie habe.
Ich habe bis letzte Woche um diesen Urlaub gekämpft. Bis letzte Woche hatte ich jeden Tag den Gedanken im Kopf was mache ich mit meinem Kind. Letzte Woche haben Sie es dann mit was für einem Gesicht genehmigt... Kommentar dazu war " Wenn du jetzt nicht in Elternzeit bist wie ursprünglich, könnte man ja arbeiten"...
Der Druck war unbeschreiblich und seitdem fühl ich mich auch nicht mehr wohl.
Als ich 2 Tage nach der Urlaubsgenehmigung meine neue SS bekannt gegeben habe, habe, haben nicht mal alle gratuliert sondern einfach geschwiegen und die Nachricht ignoriert.
Ich schlafe nachts kaum noch, weil ich nicht zur Ruhe komme. Möchte einfach morgens nicht mehr ins Geschäft...

Es gibt Tage da könnte ich im sitzen auf der Arbeit einschlafen. Ich merk richtig wie meine Augen schwerer werden...

Ich werde schon blöd angeschaut, wenn ich nur mal paar Schritte durchs Büro laufe.
Ich hab zwar einen höhenverstellbaren Schreibtisch an dem ich auch stehen kann, aber das kann ich auf Dauer nicht wegen meinem kaputten Knie, also bleib ich lieber sitzen und würde halt hin und wieder paar Schritte gehen. Ist hier nach den Blicken zu urteilen aber nicht wirklich "gestattet"...

Durch das ganze Theater, das Unverständnis im Geschäft und den Hintergedanken die natürlich aufgrund der Totgeburt da sind, bin ich kaum bei der Sache und total unkonzentriert...

Ich weiß nicht mehr weiter... was ich bis zum offiziellen Mutterschutz machen soll bzw. wie ich das aushalten soll...

 
11 Antworten:

Re: BV in der Folgeschwangerschaft nach Totgeburt

Antwort von Nuritouri am 16.12.2019, 11:00 Uhr

Erstmal tut es mir sehr leid, was dir passiert ist.
Viele werden hier wahrscheinlich erstmal was anderes behaupten, aber aus eigener Erfahrung weiß ich, ist ein Beschäftigungsverbot durchaus möglich.
Dein Arbeitgeber sollte daran auch ein Interesse haben, denn er hat nur Nachteile davon, wenn du dich beispielsweise krank schreiben lässt.

Ich finde deine derzeitige Arbeitssituation mehr als bedenklich und durch die so späte FG auch durchaus richtig aus psychischen Gründen ein Beschäftigungsverbot zu bewirken. An deiner Stelle würde ich zu deiner FA oder zum Betriebsarzt gehen und die Situation schildern, dass die derzeitigen Arbeitsbedingungen dich psychisch sehr belasten und du Angst hast vor einer erneuten FG. Oberstes Gebot ist immer die Gesundheit von Mutter und Kind und das ist ja sehr individuell.

Auch der Arbeitgeber kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen - das wissen viele nicht. Mag in deinem Fall wohl aber nicht so günstig sein.

Ich drücke dir die Daumen, dass es klappt und lass dich nicht verunsichern. Denk an dich und dein ungeborenes Kind.

Was ich dir auch unbedingt ans Herz legen will, such dir eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeut - du hast noch einige Monate Schwangerschaft vor dir und professionelle Begleitung ist ganz wichtig.

Liebe Grüße

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Re: BV in der Folgeschwangerschaft nach Totgeburt

Antwort von Meyla am 16.12.2019, 11:29 Uhr

Ich sag es mal knapp: Grundsätzlich schwierig.
Hier bist du auf einen gyn angewiesen, der sich darauf einlässt. Ein generelles BV ist hier nämlich kocht möglich, es braucht ein individuelles....

Ich drücke dir die Daumen.

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Re: BV in der Folgeschwangerschaft nach Totgeburt

Antwort von IchbinNummer 4, 18. SSW am 16.12.2019, 11:38 Uhr

Oh wow!

Das wünsche Ich keinem und bleib stark! Diese Maus jetzt soll es sein und die andere Maus unvergessen!!! Vom Bauch ins Herz hinein!!!!
Schlimm genug die Situation in der Firma! Ich kenne das zu gut und meine angeblich familienfreundlichen Firmen habe ich verlassen müssen, weil Sie mich in meiner größten Not haben stehen lassen und eigentlich die Arbeit von mir verlangten, egal was mit dem/n Kind/ern ist. Meine Kinder waren wichtiger und so bin ich gegangen!!!!

Ich denke auch, die wissen nicht recht wie Sie selbst damit umgehen sollen! Keiner möchte etwas falsches sagen und sagen dann besser nix. Die Blicke interpretiert man teilweise falsch, auch aufgrund der eigenen Verwirrung und neuartigen Situation!

Werde dir ganz in Ruhe klar und mach dich stark für dich und dein Ungeborenes!! Denn das ihr beide gesund bleibt zählt alleine!!! Nicht was andere denken, davon halten oder man von dir erwartet! Einfach immer wieder zum Arzt gehen und krankschreiben lassen, bis zum Mutterschutz. Oder gleich bei dem Betriebsarzt vorsprechen und/oder Therapeuten! Verarbeiten ist auch ganz wichtig! Das war ein heftiger Schlag und derzeit eine mega Ausnahmesituation in der Ihr seid!!!

Ich wünsche euch viel Kraft und das Ihr einen guten Weg findet!!!!

LG

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Re: BV in der Folgeschwangerschaft nach Totgeburt

Antwort von IchbinNummer 4, 18. SSW am 16.12.2019, 11:44 Uhr

Als Psychotherapeutin kann ich nur raten dir Hilfe zu holen! Solch ein Verlust muss zur Sprache kommen!! Der ein oder andere möchte gar nicht reden, der weint nur! Der nächste möchte ganz viel los werden!

Egal wie, es ist ein Prozess der zum Abschliessen besprochen werden muss! Nicht zum vergessen aber bearbeitet um einigermaßen damit leben zu können. Da dies akut ist, hast du gute Chancen etwas zu bekommen und einen Bericht, der dir beim Bescheinigen hilft!

Viel Kraft wünsche Ich

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Re: BV in der Folgeschwangerschaft nach Totgeburt

Antwort von KnuddelnaseEva am 16.12.2019, 12:44 Uhr

Hallo, zuerst einmal es tut mir sehr leid was dir passiert ist.
Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, ja ein Beschäftigungsverbot ist möglich und zwar ein individuelles (konstante psychische Belastung, Risikoschwangerschaft, schlechte Arbeitsbedingungen, ... ich denke du hast noch viele weitere Gründe), welches dein Gyn aber auch jeder andere Arzt zb auch Hausarzt dir ausstellen kann. Suche das Gespräch mit deinen Ärzten.
Versuche dich zu schonen, lg

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Re: BV in der Folgeschwangerschaft nach Totgeburt

Antwort von SelinaBi am 16.12.2019, 13:38 Uhr

Huhu,

beim Therapeuten war ich bisher noch nicht. Nicht weil ich Angst vor den Gesprächen habe sondern weil mich im Internet in den Foren die enormen Kosten pro Sitzung abgeschreckt haben.

Kann ich das über den Hausarzt machen?
Wenn das wirklich so viel kostet, kann ich mir das nicht leisten.

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Re: BV in der Folgeschwangerschaft nach Totgeburt

Antwort von IchbinNummer 4, 18. SSW am 16.12.2019, 16:18 Uhr

Also als Psychotherapeutin kann Ich sagen, dass du normal zum Hausarzt kannst und dein Problem zunächst mal schilderst.

Der wird dich mit einer VD (Verdachtsdiagnose) weiter leiten. Ich kenne deine Anamnese nicht aber ich könnte mir ne Anpassungsstörung bzw. was im F4 Bereich vorstellen, kenne aber zu wenig Hintergrund.

Egal, genug Fachgequatsche. Egal was es am Ende ist, wirst du dir einen Therapeuten deiner Wahl suchen und nach Plätzen fragen.

Wenn es akut ist, kommst du schneller dran ansonsten Warteliste! Oft haben Sie Kassenzulassung und machen wenig Ärger i.d.R.!

Die Psychologen und psychologischen Psychotherapeuten sind voll! Es gibt auch Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie und die sind super, wenn man auf einen Platz wartet. Sie sind auch näher am Menschen dran(finde Ich), da das Psychologenstudium voll mit Statistiken ist. Sind wir aber nicht. Wir sind Menschen die akut Hilfe benötigen. Aber auch hier sind nicht alle in eine Schublade zu stecken.

Gehe diesen Weg, es ist so wichtig für alle! Vorallem euch beide

Viel Glück

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Re: BV in der Folgeschwangerschaft nach Totgeburt

Antwort von Nuritouri am 16.12.2019, 17:44 Uhr

Du bist Psychotherapeutin - kassenärztlich zugelassen?

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Re: BV in der Folgeschwangerschaft nach Totgeburt

Antwort von IchbinNummer 4, 18. SSW am 16.12.2019, 18:21 Uhr

GKK übernehmen Kosten wenn man über eine Zulassung verfügt & eine psychische Störung mit Leidensdruck festgestellt wird.

Bei uns HPP sind die GKK nicht verpflichtet zu übernehmen, ist aber prinzipiell möglich.

Egal ob privat oder gesetzlich, es kann bei jeder Versicherung verschiedene Auflagen geben... bei Warteplatz, akute Situationen oder Einsicht der Akte, Qualifizierungvorlage der HPP's oder Behandlungsplans...auch hier kann eine private übernehmen oder auch nicht. Hier entscheidet wieder der Einzelfall und die Geschichte des Klienten.

Wir HPP's sind zu betrachten wie die erste Hilfe vor Ort und 'Lückenfüller' beim warten auf den richtigen Therapeutenplatz. Was uns nicht schlechter macht Ach und wir geben keine Med!!! Das dürfen nur Approbierte. Wir stärken nur die Compliance!!

Einfach informieren und durchboxen!!!!

Viel Erfolg und Kraft!! Der Weg ist das Ziel

Ganz liebe Grüße

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Re: BV in der Folgeschwangerschaft nach Totgeburt

Antwort von Nijo90 am 16.12.2019, 20:29 Uhr

Ohne die anderen Beiträge zu lesen: ich hatte im August eine totgeburt und bin derzeit 6. Ssw. Die erste Frage meiner Ärztin war, ob sie etwas für mich tun kann und ob ich weiter arbeiten möchte.

Ich habe zum Glück ein tolles Team und fühle mich auf Arbeit pudelwohl. Ich hätte aber sofort zu Hause bleiben können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Problem sein könnte. Ich jedenfalls könnte ein BV bekommen, wenn es mir zu viel wird.

Der Druck, den wir haben, ist nicht unerheblich. Eine Folgeschwangerschaft nach einer Totgeburt ist eine immense Belastung. Das darf keiner vergessen!!

Alles Gute dir.

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Re: BV in der Folgeschwangerschaft nach Totgeburt

Antwort von IchbinNummer 4, 18. SSW am 16.12.2019, 20:54 Uhr

Korrekt!

Es kann keiner nachempfinden. Deshalb ist es so wichtig sich zu schützen & das Beste für sich rauszuholen!!! Belastend körperlich und psychisch!!

Ganzheitlich schützt sich der Körper, es drückt sich bei jedem anders aus!!!


Viel Kraft wünsche Ich

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