Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von katzenmama77, 31. SSW am 27.07.2011, 20:18 Uhr

BV ?

also ich denke ein Beschäftigungsverbor kann und darf nur ausgestellt werden, wenn Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz vorhanden sind. Du z.B. mehr als 8 Stunden arbeiten musst, keine Pause bekommst...und Dir stehen als Schwangere absolut Pausen zu. Das mit dem RAuchen geht natürlich nicht, aber das hat sich wie gesagt erledigt.
Ein Beschäftigungsverbot ist eine Härtefallregelung...und ein Härtefall bist Du definitiv nicht.
Ich habe in meiner 1. SS bis zum Tag des Mutterschutzes eine einzige Woche wegen Krankheit gefehlt, aber nicht wegen SS. Ich bin Krankenschwester und musste bei Raumtemperaturen um die 30 Grad mit einer weiteren Kollegin eine ganze Station wuppen mit allem was dazu gehört.
Schon allein die Temperatur war eine Zumutung. Und Rückenschmerzen hatte ich auch dauernd...das ist leider so in der SS, das wird auch durch ein BV nicht besser, eher schlimmer.
LG

 
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