Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Kathyli88 am 05.03.2016, 14:45 Uhr

Babywunsch

Habe gerade in antworten darunter liegend gelesen, dass du wohl bereits 37 bist. Das war aus deinem fragebeitrag nicht wirklich rauszulesen, das hörte sich eher an, einen grund zu finden nicht zu einer weiterbildung zu gehen.
Auch der name ließ eher darauf schließen, dass du evtl so um die 22 bist und nicht 37. deine persönlichen umstände sind für eine beurteilung natürlich ganz wichtig.
In deiner situation, würde ich auch eher versuchen schwanger zu werden und die weiterbildung eventuell abbrechen oder zu einem späteren zeitpunkt fortsetzen, sobald die schwangerschaft eingetreten ist. Macht die finanzielle situation allerdings nicht besser. Viel wirst du nicht zur verfügung haben. Und bis die schwangerschaft und elternzeit rum ist vergeht auch nochmal zeit und arbeitgeber sind nicht gerade erpicht auf langzeitarbeitslose, zu denen du dann gehören würdest, die anfang 40 sind und mit einem säugling.
Ich hoffe du hast einen ehemann der auch noch etwas verdient, ansonsten auch noch als alleinerziehende. Das alles zusammen wird nicht leicht werden.
Ich gehe mal nicht davon aus, denn hättest du einen ehemann der verdient, hast du kein anrecht auf hartz-4. selbst wenn man nicht verheiratet ist und nur zusammen wohnt und der mann geht arbeiten hat man kein recht auf hartz-4. das ging nämlich mir so, ich war wegen einer schweren OP 1 jahr lang arbeitslos, verlor auch deswegen ursprünglich meine arbeit. Nachb1 jahr hätte es hartz-4 gegeben, aber ich wohnte mit meinem damaligen freund unverheiratet zusammen, er war unterhaltspflichtig. Also kein hartz-4 für mich, dauerte dann noch 3 monate und ich hatte wieder eine arbeit.
Das heißt also, entweder du meinst hartz-4 zu bekommen, obwohl du es nicht bekommen wirst weil du einen unterhaltspflichtigen partner/ehemann hast, oder du bist alleinstehend und möchtest von irgendjemandem schwanger werden, oder dein mann verdient so wenig, dass du trotzdem noch hartz-4 bekommen würdest, oder er ist selbst hartz-4 empfänger...dann wärest du aber mit deinem ALG1 für ihn unterhaltspflichtig gewesen, wenn dies hoch genug ist, bzw. zum teil zumindest.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.