Geschrieben von icki am 14.08.2013, 17:48 Uhr |
Berechnung Elterngeld
Hallo zusammen!
Bekomme wie es aussieht im März 2014 unser zweites Kind. Unser erstes wurde im Februar 2013 geboren. Elterngeld hab ich dann ein Jahr genommen, bzw. läuft zum 01.02. aus. Vor dem ersten Kind war ich Vollbeschäftigr. Weiss jemand welche Monate für die Berechnung des Elterngeldes genommen werden?
Danke für eure Hilfe!
LG Iris
Re: Berechnung Elterngeld
Antwort von Rustie78 am 14.08.2013, 18:16 Uhr
Dann bekommst du das gleiche Elterngeld wie jetzt Plus Geschwisterbonus von 75, Euro. Da hast du aber Glück;-)
Re: Berechnung Elterngeld
Antwort von icki am 14.08.2013, 18:33 Uhr
Im Ernst? Das wär ja super!
Naja.... Hätte ehrlich gesagt lieber noch 1 Jahr mehr Zeit gehabt. Bin momentan noch komplett durch den Wind. Hab heute Mittag erst getestet. Mein Kleiner ist noch keine sechs Monate alt. Gehe morgen früh erst mal zum FA. Mal gucken wie weit ich bin. Hatte ja nicht einmal meine Periode. Echt spannend. Hab mir immer zwei Kinder mit kleinem Altersunterschied gewünscht. Aber so klein?!? Bin echt platt. Die letzten Wochen der letzten Schwangerschaft waren auch nicht so prickelnd, von der Geburt mal abgesehen. Fürs erste haben wir fast vier Jahre gebraucht...
Nunja. Danke für deine Info! Abwarten und Tee trinken :-)
LG Iris
Re: Berechnung Elterngeld
Antwort von Sina26, 38. SSW am 14.08.2013, 18:57 Uhr
Hää?
kann das stimmen? Es zählen doch immer nur die letzten 12 Monate und da hat sie ja elterngeld und kein Gehalt bekommen.
Dann zählt doch nicht weiterhin das gehalt zur berechnung..
Glaube ich ehrlich gesagt nicht.
Weiß es aber auch nciht 100% besser weil ich auch jetzt erst mein 1. kind bekomme.
Aber soviel wie ich weiß sind es nur die letzten 12 monate...
also bei Kind 1... warst du arbeiten, heißt du bekommst von deinem letzten gehalte (durchschnitt der 12. Monate) die berechnung...
Und bei Kind 2. gehen sie nicht von deinem gehalt aus weil du ja nicht gearbeitet hast sondern in elternzeit warst...
So glaube ich wird es laufen.
Aber ich lass mich gerne eines bessere belehren ;)
Re: Berechnung Elterngeld
Antwort von JEW am 14.08.2013, 19:25 Uhr
Es ist schon richtig die letzten 12 Monate, aber die Elternzeit wird bei den 12 Monaten nicht berücksichtigt (steht auch im Gesetz), sondern die Monate davor und da warst du ja berufstätig.
Also bin ich ebenfalls der Meinung, dass du das gleich Elterngeld bekommst + Geschwisterbonus.
Das ist echt Super :-)
Re: Berechnung Elterngeld
Antwort von Rustie78 am 14.08.2013, 19:27 Uhr
Nein so läuft es nicht, bin beim Steuerberater und bin selber in den Genuss von Elterngeld gekommen weil meine Beiden auch nur 14 Monate auseinander waren. Glaub mir, dass es so läuft
Re: Berechnung Elterngeld
Antwort von cashew1, 28. SSW am 14.08.2013, 20:26 Uhr
Wir haben das auch gerade, nur dass mein Mann davon betroffen ist.
Er geht zwischendurch nur 2,5 Monate wieder arbeiten, die werden zur Berechnung genommen + noch 9,5 Monate Gehalt von vor der letzten Elternzeit.
Außerdem bekommst Du, bis die Große 3 Jahre alt wird 10% von Deinem Elterngeld, aber mindestens 75 Euro Geschwisterbonus zusätzlich und kannst wahrscheinlich auch Betreuungsgeld beantragen, wenn die Große nicht in KiTa oder zur TaMu geht.
ich bin verwirrt. ..
Antwort von keinnamemehrfrei am 14.08.2013, 21:34 Uhr
schaut mal, Frau bader aus dem expertenforum schreibt folgendes:
"....Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt....."
das würde doch heißen das die Monate die nach dem ende des elterngeldes kommen mit null angerechnet werden oder????? Denn laut ihr zählen nur Monate nicht in denen elterngeld bezogen wird.
hilfeeeeeeee, das interessiert mich jetzt so sehr
Re: ich bin verwirrt. ..
Antwort von cashew1, 28. SSW am 14.08.2013, 22:13 Uhr
Das ist so richtig...
Wenn zwischen den beiden EG-Bezugszeiten kein Einkommen erzielt wurde, dann zählen eben die letzten Monate vor dem letzten Bezug, bzw. wenn man eben 12 Monate oder länger kein Einkommen hatte, dann eben nur die 300 € Mindestsatz.
Aber bei uns ist es so, dass mein Mann aus der Elternzeit und EG-Bezug Kind 1 geht, 2,5 Monate arbeitet, dann direkt mit Geburt in die nächste Elternzeit geht.
Also zählen die 2,5 Monate + 9,5 Monate von vor der ersten Elternzeit.
Re: ich bin verwirrt. ..
Antwort von keinnamemehrfrei am 14.08.2013, 22:28 Uhr
ja genau jetzt hab ich es auch geblickt. habe mich gerade noch mal durch etliche gesetzestexte gequält. puuuuhhh.... wir sind eh die ganze zeit davon ausgegangen dass wir nur 300 + geschwisterbonus kriegen, darum war ich kurz positiv geschockt ;-)
rustie hat bei 14 Monaten Altersunterschied gleiches elterngeld bekommen weil mutterschutzgeld nicht berechnet wird sondern dafür auch Monate vor der Geburt des ersten Kindes dementsprechend. wären die Kinder also 15 Monate auseinander, wäre es einen tucken weniger gewesen. richtig oder? ja ich glaub jetzt habe ich es.... puuuuhhh....
mein letztes elterngeld habe ich im August 2012 bekommen, dass krümelchen kommt im April 2014 - wird also nix angerechnet. aber mutterschaftsgeld kriege ich ja 14 wochen. yippieeee.
Re: ich bin verwirrt. ..
Antwort von Baerbel77 am 15.08.2013, 10:23 Uhr
Weißt du zufällig auch, wie dann dein Mutterschaftsgeld berechnet wird?
Re: ich bin verwirrt. ..
Antwort von keinnamemehrfrei am 15.08.2013, 12:29 Uhr
ja das weiß ich zufällig ganz genau :-D es gibt nämlich ein neues Gesetz dazu. man darf ohne Einwilligung des arbeitgebers die elternzeit zu Beginn des neuen mutterschutzes kündigen. der Arbeitgeber muss dann das gleiche mu-Schutz-Geld zahlen wie in der vorherigen ss. würde man nicht kündigen, würde einem nur das Geld der Krankenkasse zustehen.
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