Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Würmchen84 am 25.02.2013, 15:56 Uhr

beschäftigundsverbot

Um Dir nicht zu nahe zu treten, ein Beschäftigungsverbot wird nur ausgestellt, wenn das Wohl von Mutter und Kind gefährdet ist. Ein BV muss der Frauenarzt ja auch begründen können. Bei Dir sehe ich keinen Grund.

Wenn ich Dich richtig verstehe, sind die Blutungen bereits vorbei, so dass hiervon keine Gefahr ausgeht.

Bezüglich Deiner Arbeit muss sich Dein Arbeitgeber an gewisse Spielregeln halten. So darfst Du nur bestimmte kg tragen, er muss Dir Ruhepausen gönnen, bei denen Du Dich auch mal Setzen kannst. Ab dem 5. Monat darfst Du glaublich nur eine gewisse Zeit bei der Arbeit stehen etc.

Wenn es Dir soweit "gut geht" und rein medizinisch kein BV ausgestellt werden kann, wird das auch ein neuer FA nicht machen.... Bitte nicht böse verstehen, doch ich hoffe, dass Du den Unterschied verstehst.

 
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