Geschrieben von Imcalledtami, 7. SSW am 23.05.2022, 20:52 Uhr |
Beschäftigungsverbot Überbetriebliche Ausbildung
Hey ich bin in der 7. ssw und noch in der Ausbildung. Bei mir steht jetzt dann eine überbetriebliche Ausbildung an. Dort läuft es genauso ab wie in meinem Ausbildungsbetrieb. Bei der Ausbildung die ich ausübe fällt man sofort in ein beschäftigungsverbot. Jetzt möchte mein Ausbilder mich trotzdem zu der überbetrieblichen Ausbildung schicken. Darf ich da trotzdem hin? Wie gesagt dort läuft alles 1 zu 1 wie in meinem Ausbildungsbetrieb ab nur in einem kleineren Rahmen. Habe dort mit Chemikalien zu tun, muss schwere Sachen geben, es besteht erhöhte Rutsch- und Verletzungsgefahr und Vorallem können sie mir dort kaum eine Möglichkeit bieten mich mal auszuruhen wenn es zu viel wird. Hätte dort jeden Tag von 07:30 bis 17 Uhr Unterricht, mit einer Stunde Mittagspause.
Mir gehts auch nicht gut weshalb ich bezweifle, dass ich das in dem Ausmaß überhaupt schaffen würde.
Re: Beschäftigungsverbot Überbetriebliche Ausbildung
Antwort von Suomi am 23.05.2022, 20:56 Uhr
Wenn es Dir nicht gut geht, lass Dich doch erstmal krank schreiben.
Re: Beschäftigungsverbot Überbetriebliche Ausbildung
Antwort von Lana1987 am 23.05.2022, 21:01 Uhr
Geh zum Betriebsarzt. Sollte es keinen geben, dann zum Betriebsrat oder Personalabteilung. Für ein BV wegen des Arbeitsplatzes ist der AG zuständig. Bzw. in dem Fall der, bei dem dieses überbetriebliche Ausbildung statt findet.
Der AG muss eine Gefährdungsbeurteilung machen. Kann kein passender Platz (genug Ruhemöglichkeiten, keine Gefahren etc.) geschaffen werden, muss er ein BV ausstellen.
Ansonsten wie meine Vorschreiberin vorgeschlagen hat, erstmal vom Gyn krank schreiben lassen.
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